Ausbilder bzw. Ausbilderinnen sind für den betrieblichen Teil der dualen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zuständig. Im Betrieb geben sie ihr fachliches und praktisches Wissen an die Auszubildenden weiter und überwachen die Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplans. Sie müssen eine Berechtigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) vorweisen.
Ausbilder werden auch als Ausbildungsleiter bzw. Ausbildungsleiterinnen oder Berufsausbilder bzw. Berufsausbilderinnen bezeichnet.
Eine Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe wählt für ihren Betrieb die neuen Auszubildenden aus und führt mit diesen den betrieblichen Teil der Berufsausbildung durch. Dabei muss sie sich je nach Ausbildungsberuf entweder an das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder an die Handwerksordnung (HwO) halten. Während der Ausbildung ist sie für die Auszubildenden zuständig und ist für diese die erste Ansprechpartnerin.
Es gehört zu den Aufgaben einer Ausbilderin, den betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, dessen Einhaltung zu kontrollieren und die Ausbildungsnachweise im Berichtsheft der Auszubildenden zu prüfen.
Während der Ausbildung vermittelt die Ausbilderin ihren Lehrlingen theoretische und praktische Inhalte. Dabei berücksichtigt sie individuelle Lernschwierigkeiten und trifft pädagogische Entscheidungen wie die Auswahl der geeigneten Ausbildungsmethode. Zudem bewertet und dokumentiert sie die Lernfortschritte der Auszubildenden. Die Ausbilderin steht ihren Auszubildenden stets beratend zur Seite und unterstützt sie bei persönlichen oder betrieblichen Problemen.
Neben der täglichen Anleitung und Einweisung ist die Ausbilderin auch für die Anmeldung zu Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie für die Zeugniserstellung zuständig. Mit den Auszubildenden führt sie am Ende der Ausbildung Gespräche über deren weiteren beruflichen Weg.
Weitere Aufgaben einer Ausbilderin sind:
Ausbilderinnen für anerkannte Ausbildungsberufe finden in sämtlichen Branchen, in denen eine anerkannte Berufsausbildung absolviert werden kann, eine Beschäftigung.
Ausbilderinnen sind unter anderem in den folgenden Branchen beschäftigt:
Wer als Ausbilder arbeiten möchte, muss sowohl fachlich und persönlich als auch berufs- und arbeitspädagogisch für den Beruf geeignet sein. Für die Ausübung des Berufs wird ein Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse vorausgesetzt. Die beruflichen Kenntnisse können durch eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender Berufspraxis, eine Prüfung in einer entsprechenden Fachrichtung oder durch ein Hochschulstudium mit anschließender Praxiserfahrung nachgewiesen werden. Wer wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetzt verstoßen hat oder Kinder und Jugendliche aus diversen Gründen nicht beschäftigen darf, gilt für den Beruf des Ausbilders als persönlich ungeeignet.
Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse werden in der Regel durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen. Um sich auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) vorzubereiten, bietet sich ein Vorbereitungskurs an.
Zusammenfassend gilt: Wer die Prüfung gemäß der AEVO bestanden hat und damit die berufs- und arbeitspädagogischen Anforderungen erfüllt sowie fachlich und persönlich geeignet ist, darf als Ausbilder arbeiten. Die Berechtigung zur Ausbildung der Auszubildenden erteilt entweder die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Ausbilder sollten ihr fachliches und pädagogisches Wissen stets aktuell halten, um eine qualitativ hochwertige Lehre gewährleisten zu können. Daher bieten sich Anpassungsweiterbildungen zu den folgenden Themen an:
Zudem können Ausbilder durch eine Weiterbildung zum Berufspädagogen ihr Kompetenzprofil erweitern. Auch ein Studium der Berufspädagogikvertieft die pädagogischen Fähigkeiten und eröffnet neue Karrierechancen.
Ausbilder sind fachlich kompetent und verfügen über langjährige Berufserfahrung. Zudem sind sie empathisch, einfühlsam und durchsetzungsfähig. Sie stehen ihren Auszubildenden mit Rat und Tat zur Seite und erkennen individuelle Lernschwierigkeiten. Im Alltag profitieren sie von ihren ausgeprägten pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten. Darüber hinaus zeichnen sich Ausbilder durch Pflichtbewusstsein, Vorbildlichkeit und Fairness aus.