Ein Bachelorabschluss ist der erste berufsqualifizierende Hochschulabschuss, der an einer Universität oder einer entsprechenden Hochschule erworben werden kann. Nicht nur der Träger oder die Trägerin dieses akademischen Grades, auch der Abschluss selbst wird gemeinhin als Bachelor bezeichnet. Ein Bachelorabschluss ist international anerkannt und führt zu acht verschiedenen Abschlussbezeichnungen (z. B. Bachelor of Science oder Bachelor of Arts). In der Regel beträgt die Studienzeit zwischen sechs und acht Semestern. Wer sein Fachwissen weiter ausbauen möchte oder eine Promotion anstrebt, hat die Möglichkeit, nach dem Bachelorstudium ein weiterführendes Masterstudium zu beginnen. In manchen Berufen wird ein Masterstudium vorausgesetzt, in anderen genügt ein Bachelorabschluss.
Im Zuge des Bologna-Prozesses erfolgte 1999 eine transnationale Hochschulreform, die die Studienabschlüsse im europäischen Hochschulraum vereinheitlichen sollte. Die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge hatte zum Ziel, die Studienzeiten zu verkürzen sowie die Berufsqualifizierung und die Mobilität der Studierenden zu fördern.
Das Bachelorstudium hat je nach Studiengang eine Regelstudienzeit von drei bis vier Jahren. Die Lehrveranstaltungen werden in mehrere Moduleunterteilt. Das Modulsystem ist so konzipiert, dass ein Modul immer ein Lernziel bündelt und verschiedene Lehrveranstaltungen und Übungen in sich zusammenfasst. Dieser Systemaufbau hat es ermöglicht, die europäischen Studienabschlüsse zu vereinheitlichen und damit die internationale Vergleichbarkeit zu verbessern. Innerhalb der Module sammeln Studierende sogenannte Credit Points (Leistungspunkte), die für erbrachte Studienleistungen vergeben werden. Nach dem European Credit Transfer System (ECTS) sollten Studierende im Durchschnitt 30 Credit Points pro Semester erwerben.
Einige Bachelorstudiengänge umfassen ein einzelnes Fach, wie z. B. das Bachelorstudium der Agrarwissenschaft. Oftmals bieten Hochschulen und Universitäten auch Zwei-Fach-Bachelorstudiengänge an, in denen zwei Hauptfächer oder ein Haupt- und ein Nebenfach nebeneinander studiert werden können.
Das Bachelorstudium wird mit einer Bachelorarbeit abgeschlossen. Diese Abschlussarbeit umfasst je nach Studienordnung 20 bis 60 Seiten und wird in der Regel im letzten Fachsemester angefertigt. Bei einer Bachelorarbeitkann es sich um eine Literaturarbeit- oder um eine empirische Forschungsarbeit handeln. In einigen Studiengängen muss zudem eine mündliche Abschlussprüfung bestanden werden.
Eine weitere Möglichkeit, einen Bachelorabschluss zu erlangen, ist das Fernstudium. Dabei kann man statt drei bzw. vier Jahre in Vollzeit sechs bis acht Jahre in Teilzeit studieren. Ein Fernstudium ist besonders für Berufstätige eine beliebte Möglichkeit, nach einer Ausbildung neben dem Beruf ein Studium zu absolvieren. Die größte, erste und einzige öffentlich-rechtliche Universität für ein Fernstudium in Deutschland ist die Fernuniversität in Hagen.
Es gibt insgesamt acht verschiedene Bezeichnungen für Bachelorabschlüsse. Dabei handelt es sich um Folgende:
Die meisten Studierenden schließen ihr Bachelorstudium mit einem Bachelor of Arts, Bachelor of Law und Bachelor of Science ab. Auch wenn es vereinzelt Studiengänge gibt, in denen vorab gewählt werden muss, welcher Bachelorabschluss angestrebt werden soll, sind die Abschlussbezeichnungen in der Regel an die Studiengänge gebunden. Beispielsweise haben Studierende der Wirtschaftswissenschaften oder der Geografie die Möglichkeit, je nach Wahl des Schwerpunkts vor Studienbeginn, einen Bachelor of Arts oder einen Bachelor of Science zu erhalten.
Bachelor of Arts (B. A.)
Der Bachelor of Arts wird unter anderem in Sprach- und Kulturwissenschaften sowie in Gesellschafts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften vergeben. Neben anderen schließen folgende Studiengänge mit dem Bachelor of Arts ab:
Bachelor of Science (B. Sc.)
Der Bachelor of Science kann in Natur-, Human-, Ingenieur- oder Wirtschaftswissenschaften absolviert werden. Der B. Sc. konzentriert sich vornehmlich auf mathematische und naturwissenschaftliche Aspekte. Bachelor of Science darf sich nennen, wer beispielsweise einen der folgenden Studiengänge erfolgreich abgeschlossen hat:
Bachelor of Laws (LL. B.)
Absolventen eines Studiums der Rechtswissenschaften erhalten den akademischen Hochschulabschluss Bachelor of Laws. Um als Volljurist, Richter oder Staatsanwalt zu arbeiten, wird jedoch ein klassisches Jurastudium mit erfolgreich bestandenen ersten und zweiten Staatsexamen benötigt. Der Bachelor of Law enthält neben rechtswissenschaftlichen Anteilen auch betriebswirtschaftliche Themen und befähigt z. B. zur Arbeit in Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirmen, Behörden oder Verbänden. Zu beliebten Studiengängen, die zum LL. B. führen gehören:
Nach dem Bachelorstudium haben Absolventinnen die Möglichkeit, direkt ins Berufsleben einzusteigen. Darüber hinaus befähigt der Bachelorabschluss zu einem Masterstudium. Es gibt konsekutive Masterstudiengänge, die inhaltlich auf das Bachelorstudium aufbauen sowie nicht-konsekutive Masterstudiengänge, die unabhängig von der Fachrichtung im Bachelor belegt werden können. Einige Berufe erfordern ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium (z. B. Lehramt), in anderen Berufen stellt ein Masterstudium eine nützliche Zusatzqualifikation dar, ist aber kein Muss. In den meisten Fällen haben Absolventinnen die Möglichkeit, das Masterstudium an einer anderen Hochschule in einer neuen Stadt zu beginnen.
Um ein Bachelorstudium an einer Universität oder an einer anderen Hochschule zu beginnen, wird eine Hochschulzugangsberechtigungbenötigt. Das Abitur als höchster deutscher Schulabschluss qualifiziert mit der allgemeinen Hochschulreife die Studierfähigkeit. Das Abitur ist allerdings nicht zwangsläufig die einzige Möglichkeit eine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. An vielen Hochschulen werden auch berufliche Qualifizierungen wie ein Meisterabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung anerkannt. Die einzelnen Bundesländer haben diesbezüglich individuelle Verordnungen erlassen. Wer also ohne allgemeine Hochschulreife an einer Universität oder Fachhochschule studieren möchte, muss sich zuvor über die Möglichkeiten des Hochschulgangs der einzelnen Länder informieren.
Je nach Hochschule, Studiengang oder vorangegangen (Schul-)Abschluss muss ein Bewerber ein spezielles Bewerbungsverfahren durchlaufen. Neben einem Numerus Clausus (N. C.) können Hochschulen Eignungs- oder Aufnahmeprüfungen veranstalten. Darüber hinaus verlangen einige Hochschulen ein Motivationsschreiben sowie Nachweise über zuvor absolvierte Praktika oder Fremdsprachenkenntnisse.