Bundesfreiwilligendienstleistende/-r (Bufdi)

 

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet Personen die Möglichkeit, sich außerhalb von Beruf und Schule im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich zu engagieren. Im Gegensatz zum Jugendfreiwilligendienst, bestehend aus dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ), steht der Bundesfreiwilligendienst allen Altersgruppen offen.

Die Freiwilligen (als Bufdis, BFDlerinnen und BFDler oder Bundesfreiwillige bezeichnet) erhalten während des BFD kein Gehalt. Die Vergütung ist vielmehr ein Taschengeld. Derzeit liegt die Höchstgrenze des Taschengeldes bei 423 Euro monatlich (Stand: 2022), es kann je nach Einsatzstelle auch niedriger ausfallen. Das Taschengeld ist steuerfrei, das bedeutet, dass brutto gleich netto entspricht. Eventuelle Sachleistungen wie z. B. eine kostenfreie Unterkunft oder Verpflegung müssen die Bufdis allerdings versteuern.

 
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Was ist der Bundesfreiwilligendienst?

Im Jahr 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst als gesetzlich und vertraglich geregelter Freiwilligendienst für alle Personen eingeführt, die sich für einen befristeten Zeitraum in einem bestimmten Projekt engagieren wollten. Hintergrund war die Aussetzung der Wehrpflicht, weswegen der Grundwehrdienst bei der Bundeswehr und damit auch der Zivildienst wegfiel.

Einsatzstellen, die einen Freiwilligendienst ermöglichen, erhalten Unterstützung vom Bund. Für die Umsetzung ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) verantwortlich. Zu diesem Zweck arbeitet das BAFza mit Zentralstellen zusammen. Diese Zentralstellen gehören alle zu größeren Verbänden. Beispiele für solche Verbände sind unter anderem die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) oder der Malteser Hilfsdienst.

Die Freiwilligen werden im Verlauf des Bundesfreiwilligendienstes sowohl von ihrer Einsatzstelle als auch von dem dazugehörigen Verband betreut, unterstützt und geschult. Der Verband, der sich meist noch in regionale Träger aufteilt, organisiert außerdem Bildungsangebote für die Freiwilligen.

In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst 12 Monate. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen kürzeren oder längeren Zeitraum auszuhandeln. Freiwillige unter 27 Jahren arbeiten während des BFD immer in Vollzeit. Personen über 27 Jahren können sich auch für eine Teilzeitstelle entscheiden. Des Weiteren sind Freiwillige unter 27 Jahren verpflichtet, an 25 Bildungstagen teilzunehmen. 

Wo arbeiten Bufdis?

BFDler sind in allen gemeinwohlorientierten Einrichtungen tätig. Mögliche Einsatzstellen sind zum Beispiel:

  • Kindertagesstätten
  • Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
  • Familienzentren
  • Seniorenbegegnungsstätten
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für suchtgefährdete und abhängige Menschen
  • Kulturzentren
  • Landesämter für Denkmalpflege
  • Nationalparks und Biosphärenreservate
  • Umweltbildungseinrichtungen
  • Umweltverbände
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Voraussetzungen und Weiterbildungen des BFD

Jede Person, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, kann einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Dies gilt auch für Personen mit Behinderung und unter bestimmten Umständen auch für ausländische Staatsangehörige.

Bewerbungen für den BFD laufen über einen Träger oder direkt über die Einsatzstelle. Die Anforderungen an die Bewerbung variieren. Einige Einsatzstellen erwarten eine klassische Bewerbungsmappe, andere lediglich ein Motivationsschreiben. Viele Einsatzstellen bieten den Freiwilligen Probetage an.

Während des Bundesfreiwilligendienstes verbringen die Bufdis einen Großteil ihrer Zeit in der Einsatzstelle. Dabei lernen die Freiwilligen insbesondere Lösungen für alltägliche Probleme zu finden. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Bildungsseminare, die die Freiwilligen während ihrer Dienstzeit besuchen. Dieses Bildungsangebot erfolgen oft wochenweise in Bildungsstätten oder Seminarhäusern.

Die Inhalte dieser Seminare können von den Freiwilligen mitgestaltet werden. Oft finden außerdem gemeinschaftliche Aktivitäten in den Seminaren statt. Für Freiwillige unter 27 Jahren sind 25 Seminartage obligatorisch. Fester Bestandteile dieser 25 Tage ist ein fünftägiges Seminar zur politischen Bildung, das in einem der Bildungszentren des Bundes stattfindet. Die anderen Seminare werden von den Trägern unterschiedlich gestaltet. In der Regel beinhalten sie jedoch ein Einführungs- und ein Abschlussseminar. Ferner gibt es oft Wahlpflichtseminare, die sich einem bestimmten Themenschwerpunkt widmen.

Freiwillige über 27 Jahren vereinbaren mit ihrer Einsatzstelle, wie viele Bildungstage sie in Anspruch nehmen.

BFDler können im Übrigen auch Angebote zur fachlichen Qualifizierung wahrnehmen:

  • Erste-Hilfe-Schulung
  • Ausbildung zum Jugendgruppenleiter
  • Ausbildung zum Übungsleiter (ÜL) im Sport
  • Erlebnis- oder medienpädagogische Zusatzqualifikation
  • Motorsägenschein
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