Der Beruf der (ungelernten) Bürohilfe ähnelt dem von Bürokaufleuten. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass Bürokaufmann bzw. Bürokauffrau ein anerkannter Ausbildungsberuf (mit in der Regel dreijähriger Ausbildung) ist und Bürohilfe nicht. Das bedeutet, dass eine Bürohilfe keine Ausbildung benötigt, aber meist zumindest über Erfahrung im Büro verfügen sollte. Das Tätigkeitsfeld einer Bürohilfe kann, je nach Firma, dem einer gelernten Bürokauffrau entsprechen. Damit kann es sein, dass auch eine ungelernte Bürohilfe alle allgemeinen Verwaltungsaufgaben, wie Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Rechnungswesen, Einkauf, Schriftverkehr, Rechnungsstellung und das Überwachen von Zahlungseingängen erledigt.
Dazu kommen evtl. auch Aufgaben im Vertrieb, Einkauf, Verkauf oder der Lagerwirtschaft. In kleineren Betrieben ist die Bürohilfe, auch ohne Ausbildung, oft als Allroundkraft für alle vorgenannten Bereiche zuständig. Gerade in größeren Unternehmen nimmt sie den ausgebildeten Büro- oder Industriekaufleuten eher Routinetätigkeiten wie Ablage, Posteingang, Postversand, Kopieren und einfache Schreibarbeiten ab oder wird eventuell am Empfang und der Gästebewirtung eingesetzt.