Büroassistenten bzw. Büroassistentinnen sind sowohl für den schriftlichen Verkehr, als auch für die Erstellung von Rechnungen und weiteren Dokumenten in einem Unternehmen zuständig. Sie erledigen dabei die verschiedensten anfallenden Aufgaben.
Als Büroassistentin oder Büroassistent ist man zum Beispiel für den schriftlichen Verkehr innerhalb eines Büros zuständig. Zudem erstellt man Auswertungen, Abrechnungen und Statistiken sowie Zwischenbilanzen. Das bedeutet, dass man aktiv in der Berichterstattung in einem Betrieb oder Unternehmen arbeitet und auch bei der Betriebskontrolle eine wesentliche Rolle spielt. Weiter ist man für die Planung und Koordination von Terminen zuständig und sorgt dafür, dass diese eingehalten werden. Eingehende Post wird gesichtet und entsprechend weitergeleitet.
Als Büroassistentin nimmt man außerdem Aufträge entgegen und prüft die Eingangsrechnungen. Kommen dort Differenzen vor, klärt man diese und stellt die Rechnungsunterlagen zusammen. Auch das Erstellen von Rechnungen gehört zu den Aufgaben einer Büroassistentin. Das heißt, dass man Zahlungsein- und -ausgänge prüft und im Falle eines Zahlungsverzuges das Mahnverfahren einleitet. Weiter ist man dafür zuständig, den Bestand an Büromaterial zu kontrollieren. Das heißt, dass man Papiere, Umschläge, Stifte, Mappen, Ordner usw. prüfen und gegebenenfalls nachkaufen muss. Auch die Planung und Organisation von Besprechungen gehört zu den Aufgaben einer Büroassistentin.
Hat man sich durch eine abgeschlossene Weiterbildung qualifiziert, kann man in Büros in Unternehmen aller wirtschaftlichen Zweige Arbeit finden. Büroassistenten arbeiten sowohl in größeren handwerklichen Betrieben als auch in Handelsbetrieben und in der Industrie. Außerdem können sie im Dienstleistungsbereich tätig sein und auch bei Interessensvertretungen Beschäftigung finden. Auch Organisationen und Verbände sowie die öffentliche Verwaltung stellen potenzielle Arbeitgeber dar.
Der Beruf des Büroassistenten bzw. der Büroassistentin ist durch eine Weiterbildung zugänglich, die durch die Handwerkskammern geregelt ist. Zusätzlich gibt es auch Weiterbildungen, die nach internen Regeln der Lehrgangsträger organisiert und geregelt sind. Eine vorab abgeschlossene Ausbildung ist in der Regel nicht zwingend erforderlich, ist aber hilfreich. Hier bieten sich z. B. kaufmännische Ausbildungsberufe an. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Weiterbildungsprüfung werden sowohl in Voll- als auch in Teilzeit angeboten und dauern zwischen drei und acht Monaten. Es ist nicht verpflichtend, an solch einem Lehrgang teilzunehmen, um zur Prüfung zugelassen zu werden, allerdings erleichtert eine Teilnahme die Vorbereitung.