Der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin vertritt – so heißt es im deutschen Grundgesetz – die Richtlinien der von der Bundesregierung festgelegten Politik und trägt die Verantwortung für sie. Auch wenn die amtierende Bundeskanzlerin faktisch das mächtigste Amt in Deutschland innehat, bedeutet dies nicht, dass die Entscheidungsgewalt alleine ihr obliegt. Sie muss sich mit ihren Regierungsmitgliedern absprechen und benötigt die Zustimmung des Parlaments.
Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Kandidaten für die Ministerämter vor und damit die Mitglieder des Bundeskabinetts. Die Entlassung derselben erfolgt auf die gleiche Weise. Weiterhin hat der Kanzler oder die Kanzlerin den Vorsitz im Bundeskabinett. Dazu gehört die Leitung und Repräsentation der Kabinettssitzungen.
Weiterhin bestimmt gemäß Artikel 65 GG der Bundeskanzler die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt auch die Verantwortung dafür. Diese Richtlinienkompetenz legt einen Rahmen für die Regierung fest, welchen dann die einzelnen Minister mit Programm und Inhalten füllen.
Der Kanzler / die Kanzlerin leitet die Geschäfte der Bundesregierung nach einer vom Bundeskabinett beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Als Regierungschefin trägt sie die Regierungsverantwortung gegenüber dem Bundestag. Wenn eine Koalition besteht, in der zwei oder mehr Parteien gemeinsam regieren, ist sie innerhalb dieser Koalition an Absprachen mit ihren Regierungspartner gebunden.
Außerdem bestimmt der Regierungschef gemäß Artikel 69 GG seinen Stellvertreter, den sogenannten Vizekanzler. Normalerweise wird dieses Amt dann von einem Bundesminister, meistens dem Außenminister, übernommen. Wenn es sich um eine Koalitionsregierung handelt, wird gewöhnlich ein Parteimitglied des Regierungspartners zum Stellvertreter ernannt.
Auch besitzt die Bundeskanzlerin gemäß Artikel 115b GG im Verteidigungsfall die Kommandogewalt über die Streitkräfte.
In Deutschland ist das Amt des Bundeskanzlers erst mit der Entstehung der Bundesrepublik im Jahr 1949 entstanden. Allerdings stammt die Bedeutung des Wortes bereits aus dem Mittelalter. Damals nannte man den Leiter einer Schreibstube an Fürstenhöfen Kanzler (siehe „Kanzlei“). Im Laufe der Geschichte hat der Begriff und seine Bedeutung allerdings einige Veränderungen durchlaufen. Im 19. Jahrhundert entstand schließlich das Amt, das mit dem des Ministerpräsidenten oder Premierministers in anderen Staaten vergleichbar ist und auf dem der heutige Bundeskanzler funktional und namentlich aufbaut.
Die Wahl zum Bundeskanzler erfolgt nicht direkt durch das Volk, er wird von den (durch die Bevölkerung gewählten) Mitgliedern des Bundestages in geheimer Wahl bestimmt.
Ist ein Bundeskanzler gewählt, so vertritt er die Regierung für eine Legislaturperiode, welche grundsätzlich vier Jahre dauert. Nur durch ein Misstrauensvotum kann ein Bundeskanzler vorher abgewählt werden. Doch auch wenn die Wahl zum Bundeskanzler in Deutschland nur geheim stattfindet, ist der Bundeskanzlerkandidat während der Wahlperiode ein wichtiger Imagefaktor, mit dem in Deutschland massiv geworben wird. Seit den Bundestagswahlen von 1961 hat es sich so ergeben, dass in aller Regel nur die beiden großen Volksparteien SPD und CDU/CSU einen Bundeskanzlerkandidaten aufstellen.