Amtsrat bzw. Amtsrätin bezeichnet einen Beamten oder eine Beamtin im gehobenen Dienst. In jedem Beruf, der eine Verbeamtung möglich macht, ist die Anstellung als Amtsrat bzw. Amtsrätin möglich. So kann man z. B. in der allgemeinen inneren Verwaltung, in der Agrarverwaltung, dem Auswärtigen Dienst, dem gehobenen technischen sowie nichttechnischen Dienst, der Feuerwehr, dem Forstdienst, dem Kriminaldienst, der Sozialversicherung, der Steuerverwaltung, der Bundesbank, der Gewerbeaufsicht und dem Justizvollzugsdienst als Beamter im gehobenen Dienst und damit auch als Amtsrat tätig sein.
Amtsräte (auch je nach Einsatzort Regierungsamtsrat, Stadtamtsrätin, Forstamtsrat, Verwaltungsamtsrätin, Bauamtsrat, Brandamtsrätin, Technischer Amtsrat, Zollamtsrätin, Justizamtsrat oder Bundesbankamtsrätin) werden nach Besoldungsgruppe A12 besoldet. Sie stehen auf einer Stufe mit Polizeihauptkommissaren bzw. Kriminalhauptkommissaren, Sekundarschullehrerinnen oder Realschullehrern sowie dem Dienstgrad Hauptmann der Bundeswehr.
Amtsräte bzw. Amtsrätinnen können zu Oberamtsräten bzw. Oberamtsrätinnen aufsteigen. Sie verfüngen dann oft über weitere Kompentenzen und erhalten natürlich auch höhere Bezüge (Besoldungsgruppe A13).
Amtsräte haben die Aufgabe, die Bürger unter Anwendung aller Rechtsvorschriften zu beraten. Außerdem bearbeiten sie, je nach Gebiet, Anträge und entscheiden über deren Bewilligung oder Ablehnung. Sind sie in der Personalverwaltung tätig, müssen sie z. B. den Personalbedarf ermitteln, Haushaltspläne aufstellen und Ausschreibungsverfahren durchführen. Dabei müssen sie stets finanzwirtschaftliche, verwaltungsorganisatorische und betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Amtsräte bzw. Amtsrätinnen nehmen vor allem Führungsaufgaben wahr und leiten die Dienststellen. Außerdem vertreten sie diese nach außen hin und organisieren die untergebenen Mitarbeiter. Deren Arbeit gilt es außerdem regelmäßig zu kontrollieren und zu überprüfen.
Hat man das Studium beendet, kann man bei den Landes-, Bundes- oder Kommunalbehörden arbeiten. Das bedeutet konkret, dass man beispielsweise für die Bauverwaltung, die Landesentwicklung oder im Verkehrswesen tätig sein kann.
Gemeinsam haben diese Berufe, dass sie ein abgeschlossenes Studium des jeweiligen Bereichs voraussetzen. Ohne dieses Studium kann ein Beamter lediglich im mittleren Dienst tätig sein. Am häufigsten findet man Amtsräte im gehobenen Dienst für die innere Verwaltung. Um diesen Beruf ausüben zu können, muss man das Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Bundes und der Bundesländer oder bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden absolvieren. Dieses Studium dauert in der Regel drei Jahre und wird abhängig vom Bundesland individuell geregelt.