Entsorgung bzw. Abfallentsorgung wird als Oberbegriff für alle die Verfahren und Tätigkeiten verwendet, die bei der Beseitigung oder der Verwertung von Abfällen vorkommen. Hierbei ist die Entsorgung des Abfalls der zentrale Teil der Abfallwirtschaft. Letztere umfasst alle Tätigkeiten und Aufgaben, die mit dem Verringern, Vermeiden, dem Verwerten und dem Beseitigen von Abfall zusammenhängen.
Entsorgungsmitarbeiter werden auch Mitarbeiter Entsorgung und Recycling genannt.
Zur Entsorgung bzw. Abfallversorgung gehören unter anderem die Müllabfuhr, das Einsammeln und Befördern der Abfälle, Recyclingverfahren, die zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen dienen sowie die Verbrennung von Abfällen in Müllverbrennungsanlagen und die Deponierung von Abfällen auf Mülldeponien. Verantwortlich für den Bereich Entsorgung sind die sogenannten Entsorgungsbetriebe. Diese können sich sowohl in öffentlicher als auch in privater Hand befinden.
Da es bei der Entsorgung von Abfällen auch um problematische Stoffe gehen kann, regeln verschiedene Gesetze und Verordnungen den Umgang mit Abfällen. Dies dient dem Schutz der Menschen sowie dem Schutz der Umwelt. Geregelt wird der Umgang beispielsweise in der Abfallverbringungsordnung, im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie in der Nachweisverordnung. Für die Entsorgung von Sonderabfällen gelten besondere Anforderungen.
Ziel ist es, Abfälle in erster Linie zu vermeiden sowie in zweiter Linie stofflich bzw. energetisch zu nutzen. Da die Abfallwirtschaft und damit auch die Entsorgung von Abfällen als eine der wichtigsten Umweltfragen in unserer heutigen Zeit gelten, wird dieser Problematik besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Denn vor allem die großen Abfallmengen stellen ein Problem dar. Neben dem Großteil Bau- und Abbruchabfällen machen auch Siedlungsabfälle und Sonderabfälle einen Teil des Abfallaufkommens aus.