In der Heilkunde wird der menschliche Körper in seiner seelischen und körperlichen Gesamtheit betrachtet und behandelt. Kommt es zu Krankheiten, so wird das als Ausdruck von Störungen in diesem Gesamtsystem wahrgenommen. Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen üben Heilkunde aus, ohne zwangsläufig die Approbation als Arzt bzw. Ärztin zu besitzen. Sie behandeln aber dennoch nur mit staatlicher Erlaubnis.
Während Ärzte häufig auf ein Fachgebiet spezialisiert sind, behandeln Heilpraktiker aus einer ganzheitlichen Sichtweise. Krankheiten diagnostizieren und therapieren sie mit Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin.
Zu Beginn jeder Behandlung führt ein Heilpraktiker ein Anamnesegespräch, um die Lebensumstände, Beschwerden sowie Symptome und die bisherige Krankheitsgeschichte festzustellen. Er wendet schließlich unter anderem diagnostische Verfahren wie die Reflexzonendiagnose oder Blutdruckmessung an, um zu einer Diagnose zu gelangen. Im Anschluss stellt er einen Therapieplan auf. Je nach Krankheitsbild werden beispielsweise chiropraktische, atemtherapeutische oder elektrotherapeutische Behandlungsformen angewendet. Viele Krankheiten behandelt ein Heilpraktiker unter Umständen mit homöopathischen Mitteln. Einige Homöopathen verwenden darüber hinaus auch die Kraft von Edelsteinen für die Behandlung.
Heilpraktiker arbeiten oft eng mit Ärzten, Psychotherapeutinnen, Physiotherapeuten und Osteopathen zusammen bzw. verweisen auf diese, falls sie zu dem Schluss kommen, dass der Heilungsprozess durch weitere medizinische Verfahren unterstützt werden muss.
Neben den therapeutischen Maßnahmen übernehmen Heilpraktiker außerdem organisatorische und verwaltende Arbeiten wie die Dokumentation von Patientendaten und Behandlungsabläufen.
Ein Heilpraktiker ist entweder angestellt oder selbstständig in einer Heilpraktikerpraxis tätig. Darüber hinaus bieten folgende Einrichtungen Beschäftigungsmöglichkeiten:
Die Ausübung des Berufes Heilpraktikerin ist reglementiert. Nur wer entweder eine Erlaubnis gemäß des Heilpraktikergesetzes oder eine Approbation als Ärztin besitzt, darf als Heilpraktikerin tätig werden.
Um die Ausbildung zur Heilpraktikerin antreten zu können, ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Allerdings legen einige Bildungsanbieter eigene Zugangskriterien fest. So kann es sein, dass angehende Heilpraktikerinnen zunächst eine Berufsausbildung in einem nicht ärztlichen Gesundheitsberuf absolvieren müssen, um zur Ausbildung zur Heilpraktikerin zugelassen zu werden. Die Ausbildung bereitet auf die amtsärztliche Prüfung vor, die bestanden werden muss, um den Beruf ausüben zu dürfen. Die Dauer der Ausbildung kann je nach Bildungsanbieter variieren. Die meisten Schulen orientieren sich bei der Ausbildungsgestaltung an der Schulsatzung der Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände.
Heilpraktikerinnen können ihr berufliches Wissen durch Anpassungsweiterbildungen in den Bereichen Naturheilkunde, Homöopathie, Alternative Therapien und Gesundheitsberatung festigen und an aktuelle Trends und Entwicklungen anpassen. Ein Studium eröffnet möglicherweise weitere berufliche Möglichkeiten. Die Fächer Komplementärmedizin oder Humanmedizin können beispielsweise hilfreich sein, um beruflich weiter voranzukommen.
Heilpraktikerinnen sind verantwortungsbewusst und arbeiten stets sorgfältig. Patienten gegenüber sind sie empathisch und einfühlsam. Um Behandlungen oder Krankheiten zu erklären, sind sie kommunikationsstark. Gegebenenfalls werden Heilpraktikerinnen mit schweren Schicksalsschlägen konfrontiert. In solchen Fällen müssen sie psychisch stabil und belastbar sein.