Die Wachpolizei ist eine Unterorganisation einiger deutschen Landespolizeien mit geringeren Befugnissen und besonderen Unterstützungsaufgaben. Wachpolizisten bzw. Wachpolizistinnen, umgangssprachlich auch Hilfspolizisten bzw. Hilfspolizistinnen genannt, übernehmen im öffentlichen Dienst Tätigkeiten in der Verkehrsüberwachung oder im Objektschutz und unterstützen Polizeivollzugsbeamte bei ihrer Arbeit.
Aktuell gibt es in Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Wachpolizisten. Auch hat Berlin eine Wachpolizei, dort lautet die amtliche Bezeichnung allerdings Objektschutz ZOS.
Genau wie herkömmliche Polizisten tragen auch Wachpolizisten eine Uniform. Und auch die Befugnisse der Wachpolizei ähneln in einigen Bereichen denen der Vollzugspolizei. Allerdings befinden sich Wachpolizisten im Angestelltenverhältnis und werden nicht verbeamtet. Ebenfalls gehört die Wachpolizei nicht zu den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, weshalb ihre Befugnisse gegenüber der Vollzugspolizei eingeschränkt sind. Eingriffe ins Grundrecht dürfen sie nicht vornehmen.
Die exakten Tätigkeiten von Wachpolizisten werden in den betreffenden Landesgesetzen geregelt und können sich daher von Land zu Land unterscheiden. Grundsätzlich ist es jedoch die Aufgabe von allen Wachpolizisten, zur Erhaltung und Herstellung von Sicherheit und Ordnung beizutragen.
Wachpolizisten kommen regelmäßig dort zum Einsatz, wo Objektschutzaufgaben oder ähnliches anfallen, aber keine privaten Sicherheitsfirmen beauftragt werden sollen. Dies betrifft etwa den Schutz von gefährdeten Objekten wie Asylbewerberheime oder diplomatische Einrichtungen.
Dort ist es die Aufgabe der Wachpolizei, Ausweise zu kontrollieren und die Umgebung im Auge zu behalten. Weiterhin müssen sie während ihren Kontrollfahrten bzw. -rundgängen auf verdächtiges Verhalten oder Ordnungswidrigkeiten achten und die Personalien von auffälligen Personen aufnehmen.
Ebenfalls unterstützen Wachpolizisten auch die Vollzugspolizei, indem sie Festnahmen vornehmen, Gefangenentransporte und Abschiebungen durchführen oder den mutmaßlichen Straftäter bei Gericht vorführen. Inwieweit sie diese Aufgaben eigenständig durchführen dürfen, hängt von den Landespolizeigesetzen ab.
Darüber hinaus ist die Wachpolizei auch in der Verkehrsüberwachung tätig. In diesem Zusammenhang führt sie Geschwindigkeitsmessungen durch und bestraft Verkehrsverstöße wie Falschparken oder Telefonieren am Steuer.
Wachpolizistin ist eine landesrechtlich geregelte Ausbildung in Lehrgangsform und dauert in Vollzeit 12-18 Wochen. Je nach Bundesland variieren die Zugangsvoraussetzungen wie etwa der benötigt Schulabschluss. Während in Berlin beispielsweise nur der Hauptabschluss vorausgesetzt wird, benötigt man in Sachsen-Anhalt die Mittlere Reife.
Generell müssen in allen Bundesländern für die Zulassung zur Ausbildung folgende Kriterien erfüllt sein:
Darüber hinaus gehören zum Auswahlverfahren noch weitere Hürden. Bevor man die Ausbildung beginnen kann, müssen die Bewerber zunächst einen computergestützten Eignungstest bestehen, welcher Intelligenz, Allgemeinwissen und Sprachverständnis prüft. Anschließend wird die sportliche Fitness anhand mehrerer Disziplinen getestet. Wer diese Anforderungen erfolgreich gemeistert hat, muss abschließend noch an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen, bei welchem spezielle Eigenschaften wie Kommunikationsvermögen, Belastbarkeit und Motivation geprüft werden. Zuletzt wird die gesundheitliche Eignung von einem Arzt ermittelt.