Mergers and Acquisitions Specialists arbeiten beispielsweise in Investmentbanken, bei Wirtschaftsprüfern oder in Unternehmensberatungen. Aber auch große Wirtschaftsunternehmen aller Branchen und die öffentliche Verwaltung bieten Beschäftigungsmöglichkeiten. Dort kümmern sie sich um den Kauf, den Verkauf oder die Fusion von und mit Unternehmen.
Mergers und Acquisitions (M&A) steht für Fusionen und Übernahmen bzw. Käufe, bei denen durch Unternehmensanteile Eigentumsrechte an Finanzinvestoren bzw. andere Unternehmen übertragen werden. Der Begriff selbst bezeichnet dabei sowohl die entsprechenden Vorgänge, also Unternehmensfusionen oder -zusammenschlüsse (Mergers) und Unternehmenskäufe bzw. -übernahmen (Acquisitions), als auch die Branche oder die Abteilungen, die sich mit diesem Gebiet professionell beschäftigen.
Ein Interessent für eine Akquisition kann im Zuge einer sogenannten feindlichen Übernahme die Aktien des Zielunternehmens entweder regulär über die Börse kaufen, ein großes Aktienpaket kaufen oder mit einem öffentlichen Übernahmeangebot viele Aktionäre zum Verkauf auffordern. So bekommt er die Anteilsmehrheit.
Eine zweite Möglichkeit ist die Abwicklung einer Akquisition als sogenannte freundliche Übernahme durch einen Deal mit dem bisherigen Eigentümer. Der Prozess startet mit der Auswahl eines angestrebten Unternehmens, der Ansprache von dessen Geschäftsführung und der Unterzeichnung von Vertraulichkeits- und Absichtserklärungen. Danach überprüfen sich das Zielunternehmen und das interessierte Unternehmen gegenseitig, verhandeln preislich und planen den konkreten Ablauf der Akquisitionstransaktion. Zuletzt folgt der Vertragsabschluss mit dem gegenseitigen Einverständnis und abschließend die Zahlung des Preises und die offizielle Eigentumsübertragung nach der Genehmigung der Wettbewerbsbehörden. Diese ist notwendig um einer Kartellbildung entgegenzuwirken.
In Investmentbanken findet sich das M&A-Geschäft meist im Corporate-Finance-Bereich. Neben den weiteren Einsatzgebieten in der Wirtschaftsprüfung, der Unternehmensberatung oder in juristischen Kanzleien, können sich Mergers & Acquisitions Specialists auch selbstständig machen und als freie Berater arbeiten. Diese externen Mergers-and-Acquisitions-Berater werden entweder prozentual mit Anteilen am Verkaufsvolumen oder über ein Festhonorar bezahlt.