Ein Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüferin kontrolliert, ob in Unternehmen in Finanzangelegenheiten alles mit rechten Dingen zugeht: Er oder sie überprüft den Jahresabschluss des Unternehmens, führt betriebliche Sonderprüfungen durch und bewertet die Bonität von Kunden und Kreditnehmern. Außerdem können Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen ihre Kunden in Finanz- und Steuerfragen beraten sowie in den Bereichen Controlling und Buchhaltung unterstützen.
Obwohl Wirtschaftsprüfer verschiedene Rollen in der Geschäftswelt übernehmen können, steht eine Aufgabe im Mittelpunkt ihrer Arbeit: die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen. Sie überprüfen die Jahresabschlüsse von Unternehmen, die rechtlich dazu verpflichtet sind oder dies auf freiwilliger Basis selbst veranlassen. Sie kontrollieren die Bilanzen anhand der Unterlagen aus dem Rechnungswesen und fassen ihre Ergebnisse in einem Bericht zusammen, wobei sie stets zur Verschwiegenheit hinsichtlich sensibler Daten verpflichtet sind. Ein wichtiger Aspekt ihrer Arbeit ist auch die Sonderprüfung der wirtschaftlichen Lage von Betrieben. Dies ist insbesondere vor wichtigen Schritten wie einem Unternehmenskauf oder einer Fusion ratsam, um böse Überraschungen zu vermeiden. Zugleich sind sie befähigt, die Bonität von Unternehmen bewerten zu können und beeinflussen damit deren Zugang zu neuem Kapital.
Ein weiteres Aufgabenfeld für Wirtschaftsprüfer ist die steuerliche Beratung ihrer Mandanten und Mandantinnen. Dabei informieren und unterstützen sie ihre Auftraggeber in steuerlichen Fragen und übernehmen verschiedene Aufgaben – von der Bearbeitung der Buchführung bis zur Erstellung der Steuererklärung. Außerdem können sie ihre Mandanten vor Behörden und Institutionen in steuerlichen Angelegenheiten repräsentieren. Abseits von Steuerfragen können sie auch im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung aktiv werden und ihre Kunden beispielsweise hinsichtlich ihrer Unternehmensstrategie oder Betriebsorganisation beraten.
Eine wichtige Rolle kommt ihnen bei ihrer Funktion als Sachverständige und Treuhänder zu. So können sie bei rechtlichen Streitigkeiten berufen werden, eine Betriebsprüfung zur Erstellung eines Gutachtens durchzuführen. Dieses Gutachten bzw. der Wirtschaftsprüfer trägt anschließend klärend zum Gerichtsprozess bei. Bei Insolvenzverfahren, Testamentsvollstreckungen und anderen Fällen, bei denen fremdes Vermögen verwaltet werden muss, können sie als Treuhänder eingesetzt werden.
Eine Wirtschaftsprüferin kann in unterschiedlichen Unternehmen der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung arbeiten. Dabei kann es sich sowohl um größere Wirtschaftsprüfungs- bzw. Steuerberatungsgesellschaften handeln als auch um kleinere Praxen selbstständiger Wirtschaftsprüferinnen oder Steuerberaterinnen. Außerdem bieten Wirtschafts- und Berufsverbände Arbeitsperspektiven für Wirtschaftsprüferinnen, wenn sie beispielsweise in der Wirtschaftsprüferkammer oder einem genossenschaftlichem Prüfverband tätig sind.
Der Zugang zum Beruf ist reglementiert und verlangt die Absolvierung einer Weiterbildung zur Wirtschaftsprüferin, welche an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist. Berufsanwärterinnen sollten ein Hochschulstudium absolviert haben und bereits seit mindestens drei Jahren in einer Wirtschaftsprüfungskanzlei oder einer sonstigen Prüfungseinrichtung arbeiten. Alternativ bietet auch eine zehnjährige Beschäftigung bei einem Wirtschaftsprüfer, einem vereidigten Buchprüfer oder ähnlichen Arbeitgebern Zugang zur Weiterbildung. Ebenso kann man nach einer mindestens fünfjährigen Tätigkeit als vereidigte Buchprüferin oder Steuerberaterin zum Wirtschaftsprüfungsexamen zugelassen werden. Wichtig ist vor allem, dass eine mindestens zweijährige Prüfungstätigkeit nachgewiesen werden kann.
Das Bestehen des Wirtschaftsprüfungsexamens und die Absolvierung der Weiterbildung befähigen noch nicht zur Tätigkeit als Wirtschaftsprüferin. Dies erfordert zusätzlich die Bestellung durch die Wirtschaftsprüferkammer nach der Wirtschaftsprüferordnung, was in der Regel auf Antrag erfolgt. Dabei werden nicht nur die beruflichen Qualifikationen, sondern auch die persönliche Eignung und der Versicherungsstatus der Antragstellerin geprüft.
Wirtschaftsprüferinnen sind durch die Wirtschaftsprüferordnung zur Weiterbildung verpflichtet. So wird gewährleistet, dass das berufliche Wissen stets auf dem neusten Stand bleibt. Zur Bandbreite an Weiterbildungsthemen gehören unter anderem:
Wer als Wirtschaftsprüfer Bilanzen ganzer Unternehmen überprüfen muss, sollte vor allem über kaufmännisches Verständnis und Freude an rechnerischem Denken verfügen. Außerdem sollten ihn theoretisch-abstrakte und organisatorische Tätigkeiten nicht abschrecken und es sollte das Interesse bestehen, sich regelmäßig mit neuen Kunden und Wirtschaftszweigen auseinanderzusetzen. Die Arbeit als Wirtschaftsprüfer verlangt zudem eine gründliche und sorgfältige Arbeitsweise sowie absolute Verschwiegenheit und Objektivität. Um Mandanten zielorientiert beraten zu können, bedarf es neben einer guten Beobachtungsgabe und einer schnellen Auffassungsgabe auch ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten. Bei der Vertretung von Kunden in steuerlichen Fragen kommt es außerdem auf Kunden- und Serviceorientierung sowie Durchsetzungsvermögen gegenüber Behörden und Institutionen an.