Nautiker bzw. Nautikerinnen beschäftigen sich mit Schifffahrtskunde. Sie sind neben dem Kapitän für die sichere Überfahrt eines Schiffes verantwortlich. Im Rahmen ihrer Kompetenzen erledigen sie Aufgaben in den Bereichen Schiffsführung, Ladungsbetrieb sowie Schiffsbetrieb im nautischen Dienst auf Handelsschiffen.
Genau wie der Kapitän eines Schiffes gehört auch ein Nautiker zur obersten Hierarchiestufe an Bord. Er übernimmt auf See die Funktion des Nautischen Wachoffiziers. In diesem Zusammenhang unterstützt er den Kapitän etwa bei der Navigation. Dazu bestimmt er den aktuellen Standort sowie die Geschwindigkeit des Schiffes und plant die Route unter Berücksichtigung des Wetters sowie der geografischen Bedingungen. Ferner assistiert ein Nautiker dem Kapitän während des Manövrierens und sorgt in dessen Abwesenheit als Stellvertreter für die Sicherheit des Schiffes, der Crew und der Passagiere.
In der Funktion des Sicherheitsoffiziers kümmert sich ein Nautiker gegebenenfalls auch um die Rettungsboote und das Training der Rettungsmannschaft. Als Ladungsoffizier ist er für die Planung der Ladezeit und die Aufteilung der Laderäume verantwortlich. Um die richtige Staufolge des Schiffes hinsichtlich Belastbarkeit, Stabilität und Gleichlastigkeit einhalten zu können, benötigt der Nautiker umfassendes Wissen. Besonders wenn es sich um verderbliche oder gefährliche Ladung handelt.
Darüber hinaus kümmern sich Nautiker auch um die richtige Entsorgung von Abfällen, die technische Einrichtung des Schiffes sowie deren Instandhaltung. Außerdem fällt auch die Be- und Entladung besonderer Güter in ihren Zuständigkeitsbereich.
Ferner übernehmen sie auch organisatorische und verwaltende Aufgaben, sorgen für die Einweisung des Personals in ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche, leiten Erste-Hilfe-Maßnahmen ein und helfen bei der Ausbildung der Schiffsmechaniker mit.
In der Regel sind Nautiker auf Fracht-, Passagier- und Fährschiffen der See- und Küstenschifffahrt beschäftigt. Ferner können sie auch in der Schiffsverwaltung tätig sein.
Wer als Nautikerin tätig sein möchte, benötigt ein abgeschlossenes Studium im Bereich der Nautik. Ferner besteht für bereits ausgebildete Schiffsmechaniker und -mechanikerinnen sowie für Schiffsbetriebstechnische Assistenten bzw. Assistentinnen die Möglichkeit, sich in einer zweijährigen Weiterbildung zum Nautiker fortbilden zu lassen.
Weiterhin ist es für die Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich, dass man ein nautisches Befähigungszeugnis sowie ein Zeugnis über die Seediensttauglichkeit besitzt. Für die Arbeit auf Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Tankschiffen benötigt man noch weiterführende Befähigungsnachweise.