Kapitäne bzw. Kapitäninnen, auch Schiffsführer bzw. Schiffsführerinnen genannt, tragen die Verantwortung für die Durchführung aller Rechtsvorschriften und Gesetze auf den Container-, Fracht-, Behörden-, Fähr-, Passagier- oder Fischfangschiffen, die sie führen. Sie gewährleisten die Sicherheit der Besatzung (und ggf. der Passagiere) an Bord und sorgen für die Prävention von Unfällen oder Meeresverschmutzungen. Das sichere und pünktliche Erreichen des Zielhafens ist ihre Kernaufgabe.
Egal, ob Steuerbord oder Backbord, Laden oder Löschen, im Hafen oder auf hoher See – ein Kapitän ist zu jeder Zeit für jeden Bereich seines Schiffes verantwortlich und dementsprechend vielfältig gestalten sich seine Tätigkeiten. Als Schiffsführer ist ein Kapitän für die Führung des Schiffes in allen Aspekten zuständig. Von der Planung, Navigation und Festlegung der Route, über die Fähigkeit das Schiff unter allen Bedingungen manövrieren zu können bis zur Planung des Personaleinsatzes sowie aller Arbeiten an Bord. Ein Kapitän hat nicht nur die Pflicht sich um die Überwachung des technischen Schiffsbetriebs zu kümmern, er trägt auch die Verantwortung für die Fürsorge für alle Personen an Bord (z. B. Bereitstellung medizinscher Erster Hilfe) und muss in jeglicher Form von Notfall eine angemessene Reaktion zeigen. Ebenfalls zu den Aufgaben eines Kapitäns gehören:
Kapitäne haben darüber hinaus die Aufgabe, ihre Reederei bzw. ihr Schifffahrtsunternehmen nicht nur an Bord, sondern auch nach außen hin repräsentativ zu vertreten. Trauungen darf ein Kapitän, entgegen verbreiteter Gerüchte, auf Schiffen unter deutscher Flagge übrigens nur durchführen, wenn er gleichzeitig auch Standesbeamter ist und damit eine Doppelqualifikation besitzt.
Kapitäne können eine Vielzahl an unterschiedlichen Schiffstypen führen. Dementsprechend finden sie in der See- und Küstenschifffahrt sowie in der Schifffahrtsverwaltung Arbeit. Zu den häufigsten Arbeitgebern gehören Reedereien von Container-, Fähr- und Passagierschiffen sowie Fischfangbetriebe und öffentliche Behörden, die sich mit Themen wie Wirtschaftsaufsicht, Wirtschaftsordnung oder Wirtschaftsförderung auseinandersetzen.
Über zwei Wege kann der Titel Kapitänin NK erreicht werden, der zum Führen eines angetriebenen Wasserfahrzeuges oder zum Leiten einer Schiffsmaschinenanlage berechtigt und Grundvoraussetzung für das Arbeiten als Kapitänin ist. Der erste erfolgt über eine Weiterbildung zur Nautikerin, die angetreten werden darf, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Weiterbildung zur Nautikerin dauert in Vollzeit zwei Jahre und nach bestandener Abschlussprüfung erlangt man das Befähigungszeugnis Nautische Wachoffizierin NWO. Um sich auf das Befähigungszeugnis Kapitänin NK zu bewerben, muss man mindestens 20 Jahre alt sein und darüber hinaus entweder
nachweisen können.
Der zweite Weg erfolgt über ein Studium der Nautik. Auch im Falle eines Studiums muss die Seediensttauglichkeit nachgewiesen werden sowie ein Mindestalter von 20 Jahren erreicht sein. Bevor eine Absolventin von einer Reederei zur Kapitänin ernannt wird, fährt sie in der Regel mehrere Jahre als Offizierin, sammelt Erfahrung und bewährt sich.
Die Arbeit eines Kapitäns bedeutet lange Abwesenheit vom eigenen Zuhause, große Verantwortung für Personen (Besatzung und ggf. Passagiere) und Sachwerte sowie unregelmäßige Arbeitszeiten.