Gehaltsspanne: Notarassessor/-in in Deutschland

 
6.195 €
7.269 €
8.528 €
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  • 7.269 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter.
  • 6.195 € (Unteres Quartil) und 8.528 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.
  • Die berechneten Werte beziehen sich auf die allgemeine Verteilung der Gehälter in diesem Beruf (unabhängig von Berufserfahrung, Personalverantwortung etc.).
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Bruttogehalt:
 

Notarassessor/-in

 

Vor einer Tätigkeit als Notar oder Notarin ist ein dreijähriger Anwärterdienst als Notarassessor bzw. Notarassessorin notwendig. Bereits während dieser dreijährigen Ausbildung befindet sich der Notarassessor bzw. die Notarassessorin in einem öffentlich-rechtlichen, beamtenähnlichen Dienstverhältnis und hat dieselben allgemeinen Amtspflichten wie ein Notar bzw. eine Notarin. Dementsprechend groß sind die Überschneidungen der jeweiligen Aufgabenbereiche: Zu der Ausbildung gehört es, Gesellschaftsverträge zu entwerfen und den Belehrungs- und Beratungspflichten der Notarin bzw. des Notars nachzukommen.

Die Notarassessoren bzw. Notarassessorinnen sammeln so praktische Erfahrung, übernehmen unter anderem die Urlaubsvertretung von Notaren bzw. Notarinnen und absolvieren zahlreiche Fortbildungen.

Eng verwandte Berufe sind Juristinnen und Juristen wie Richterin, Staatsanwalt oder Rechtsanwältin. Je nach Bundesland kann die Ausbildung auch auf den Dienst als Anwaltsnotarin vorbereiten.

 
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Jobangebote für Notarassessor/-in

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Aufgaben der Notarassessorin

Ein wichtiger Aufgabenbereich von Notarassessorinnen besteht darin, bestimmte Verträge und Willensbekundungen zu erstellen, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist. Notarinnen beherrschen es, den Willen der Beteiligten stichhaltig zu formulieren und deren Vorstellungen juristisch einwandfrei in Urkunden umzusetzen. Eine Notarin entwirft so zum Beispiel Immobilienkauf- und Gesellschaftsverträge, Ehe- und Erbschaftsverträge. Diese Arbeit erfordert Kreativität und umfangreiches Fachwissen. Die Notarassessorin wird daher bereits in ihrem Anwärterdienst in die Vorbereitung und Abwicklung von Urkundsgeschäften beteiligt.

Darüber hinaus gehört zu ihren Pflichten, die Beteiligten auf mögliche rechtliche Fallstricke hinzuweisen, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Unerlässlich ist daher auch die Einweisung der Notarassessorin in die Belehrungs-, Beratungs- und Betreuungspflichten, die eine Notarin zu erfüllen hat. Zu diesen Pflichten zählen Aufgaben wie die Beratung und Belehrung der Beteiligten, Beglaubigung von Unterschriften sowie Tätigkeiten im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Weitere Bereiche, in die die Notarassessorin Einblick erhält, sind das notarielle Kostenrecht sowie die Führung der Urkundenrolle und der sonstigen Bücher und Akten der Notarin. Bereits während ihres Anwärterdienstes lernt sie, die Leitung und Organisation eines Notariats zu übernehmen. Die Notarassessorin nimmt außerdem bei Gesprächen mit den Beteiligten teil, um die Zusammenarbeit mit den Gerichten und sonstigen Dienststellen üben.

Die Notarassessorin arbeitet eng mit Ihren Ausbildungsnotarinnen zusammen, betreut Mandate von Anfang an selbstständig und ist Ansprechpartnerin für die Beteiligten. Während ihres Anwärterdienstes lernt sie die notarielle Beurkundungstätigkeit besser kennen und führt, je nach Bundesland nach frühestens drei Monaten selbstständig Beurkundungen durch. Nach frühestens sechs Monaten kann sie kurzfristig zur Vertretung anderer Notarinnen eingesetzt werden. Nach Abschluss Ihrer ersten Ausbildungsstation wird die Notarassessorin bereits zu Verwaltungen oder Langzeitvertretungen an andere Notarstellen abgeordnet.

Je nach Bundesland kann der Anwärterdienst auch der Tätigkeit als Anwaltsnotarin vorhergehen. Die Anwaltsnotarin unterscheidet sich gegenüber der hauptberuflichen Notarin bzw. der sogenannten Nurnotarin dadurch, dass die neben den notariellen Aufgaben auch die Aufgaben einer Rechtsanwältin übernimmt.

Arbeitsorte der Notarassessorin

Notarinnen finden Beschäftigung z. B. in Notariaten oder in Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat. Weitere mögliche Beschäftigungsstellen sind

  • die Bundesnotarkammer
  • das Bundesjustizministerium
  • das Deutsche Notarinstitut
  • der Deutsche Notarverein
  • die unterschiedlichen Landesnotarkammern
  • das Staatsministerium der Justiz im jeweiligen Bundesland

Während des Vorbereitungsdienstes werden Notarassessorinnen in der Regel bei mindestens zwei oder drei verschiedenen Notarinnen ausgebildet.

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Gehälter nach Bundesland: Notarassessor/-in
Bruttogehalt:
Baden-Württemberg: 7.611 €
Bayern: 7.427 €
Berlin: 7.009 €
Brandenburg: 6.391 €
Bremen: 7.111 €
Hamburg: 7.490 €
Hessen: 7.559 €
Mecklenburg-Vorpommern: 6.249 €
Niedersachsen: 6.942 €
Nordrhein-Westfalen: 7.295 €
Rheinland-Pfalz: 7.197 €
Saarland: 7.058 €
Sachsen: 6.412 €
Sachsen-Anhalt: 6.340 €
Schleswig-Holstein: 6.867 €
Thüringen: 6.405 €
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
Minimum Maximum
Durchschnitt
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Wie wird man Notarassessor?

Bei der Auswahl der Bewerber auf den Anwärterdienst zum Notar wird die überdurchschnittliche Benotung der Staatsexamina vorausgesetzt. Die beiden Staatsexamina sollten mindestens mit „vollbefriedigend“ bewertet worden sein.

Der Dienst als Notarassessor dauert mindestens drei Jahre. Während dieser Zeit befindet sich der Anwärter in einem öffentlich-rechtlichen, beamtenähnlichen Dienstverhältnis und erhält Dienstbezüge der Besoldungsgruppe R1, die den Bezügen eines Richters auf Probe entspricht. Über den Abschluss des zweiten Staatsexamens hinaus gelten für die Bewerber auf den Dienst als Notar folgende Voraussetzungen gemäß des § 6 der Bundesnotarordnung (BNotO):

  • mindestens fünf Jahre Tätigkeit als Rechtsanwalt
  • ununterbrochene Ausübung dieser Tätigkeit für mindestens drei Jahre
  • Bestehen der notariellen Fachprüfung
  • Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen
  • Absolvierung einer Praxisausbildung von in der Regel 160 Stunden

Die Ausbildung des Notarassessors wird durch eine notarielle Fachprüfung abgeschlossen. Diese wird vom Prüfungsamt der Bundesnotarkammer abgenommen und besteht aus vier schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Nach Ablauf der mindestens dreijährigen Anwärterzeit kann sich der Notarassessor auf eine freie ausgeschriebene Notarstelle bewerben. Es werden daher nur so viele Notarassessoren eingestellt, wie später voraussichtlich zu Notaren bestellt werden können.

Nach dem Bestehen dieser Fachprüfung muss der Notarassessor außerdem mindestens 15 Stunden jährlich an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Praktische Erfahrung gewinnt er darüber hinaus durch die Übernahme von Notarvertretungen und Notariatsverwaltungen.

In der Regel wird der Notarassessor nach einer Anwärterzeit von vier Jahren zum Notar ernannt. Mit der Übernahme einer Notarstelle ist die Bestellung zum Notar auf Lebenszeit verbunden.

Sofern ein Bewerber nach dem Bestehen der Fachprüfung nicht zum Notar ernannt wird, ist er zur Teilnahme an Fortbildungen von jeweils 15 Stunden im Kalenderjahr verpflichtet. Falls er dieser Fortbildungsverpflichtung nicht nachkommt, verfällt die notarielle Fachprüfung und er kann nicht mehr Notar werden.

Zusätzliche Qualifikationen für den Notarberuf

Wie Notare zeichnen sich auch Notarassessoren durch Unparteilichkeit, Kommunikationsfähigkeit, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen aus. Eine ruhige und geduldige Art sollte zu seinen Stärken zählen, da er bereits im Anwärterdienst die Vermittlung zwischen zwei Parteien übernehmen muss. Darüber hinaus sollte der Notarassessor eine schnelle Auffassungsgabe haben und Termingenauigkeit und Sorgfalt mit in seine Tätigkeit bringen.

Zusätzlich gilt, dass sich der Notarassessor im Anwärterdienst des Bundeslandes befinden muss, in dem er sich um die Bestellung zum Notar bewirbt.

 

Gehalt nach Berufserfahrung:

Bruttogehalt:
 
> 9 Jahre
7.780 €
 
7–9 Jahre
6.855 €
 
3–6 Jahre
6.445 €
 
< 3 Jahre
6.122 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
 

Gehalt nach Unternehmensgröße:

Bruttogehalt:
 
> 20.000 Mitarbeiter
10.146 €
 
1.001 – 20.000 Mitarbeiter
9.790 €
 
101 – 1.000 Mitarbeiter
8.487 €
 
< 100 Mitarbeiter
6.850 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
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