Ein Notar bzw. eine Notarin ist ein unabhängiger und unparteiischer Vermittler zwischen mindestens zwei Parteien, der die hoheitliche Befugnis zur vorsorgenden Rechtspflege erhalten hat. So zumindest ist es in Deutschland gesetzlich geregelt. Als Notar beurkundet man Rechtsgeschäfte jeglicher Art und beglaubigt Unterschriften. Die Hauptaufgabe von Notaren besteht darin, den Willen der Beteiligten zweifelsfrei festzuhalten und auf mögliche rechtliche Belange hinzuweisen, damit in der Zukunft Streitigkeiten vermieden werden können.
Notare sind in der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Vorsorgend ist die Rechtspflege daher, weil die notariell beglaubigte Urkunde sowohl zur Beweisermittlung bei einem eventuell späteren Rechtsstreit dient als auch gleichzeitig als Vollstreckungstitel fungieren kann.
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amts beraten Notare Rechtssuchende und halten deren Willen in Form von Rechtsregelungen fest. Nachdem die Willenserklärung beurkundet wurde, leiten sie deren Vollzug ein und überwachen diesen. Dazu wickeln sie den nötigen Schriftverkehr und mögliche ergänzende Rechtsgeschäfte ab. Potenzielle Schwierigkeiten, die beim Vollzug von Urkunden auftreten können, werden durch das Einlegen von Rechtsmitteln ausgeräumt.
Weiterhin beurkunden und bescheinigen Notare auch Vorgänge wie die Identitätsfeststellung und Beglaubigung von Unter- und Abschriften, die Protokollierung von Gesellschaftsversammlungen oder die Abnahme von eidesstaatlichen Versicherungen. Darüber hinaus übernehmen sie Vermögensverwaltungen, Testamentsvollstreckungen sowie Konkurs- oder Vergleichsverwaltungen.
Die Kerntätigkeit von Notaren bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
Die Ausübung des Berufs Notar ist streng reglementiert. Um Notar werden zu können, muss man zunächst das Erste juristische Staatsexamen bestehen sowie anschließend ebenfalls die Zweite juristische Staatsprüfung ablegen. Danach durchläuft man einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor in einem Ausbildungsnotariat. Zuletzt muss die Bestellung durch die Landesjustizbehörde erfolgen.
Darüber hinaus besteht in einigen Bundesländern (z. B. Hamburg und Niedersachsen) für Rechtsanwälte mit langjähriger Berufserfahrung die Möglichkeit, neben ihrer Tätigkeit als Anwalt als Notar zugelassen zu werden. Dazu müssen sie ihre fachliche Eignung durch das Bestehen der notariellen Fachprüfung nachweisen.