Ein Notarfachwirt bzw. eine Notarfachwirtin ist die rechte Hand eines Notars und übernimmt leitende und organisatorische Aufgaben bei notariellen Angelegenheiten sowie im Büromanagement und Personalmanagement eines Notariats. Dieses Berufsbild ist ähnlich zu dem des Notarfachangestellten bzw. der Notarfachangestellten, jedoch sind Notarfachwirte und Notarfachwirtinnen durch eine Weiterbildung zusätzlich qualifiziert.
Die Mitarbeiter eines Notariats beschäftigen sich unter anderem mit Hauskäufen und Wohnungskäufen, Eheverträgen sowie Testamten. Der Notarfachwirt unterstützt den Notar in allen notariellen Angelegenheiten sowie bei der Mandantenbetreuung. Er übernimmt beispielsweise die Beratung der Mandanten, beantwortet ihre Fragen, gestaltet Verträge und informiert über anfallende Kosten. Neben diesen Aufgaben übernimmt der Notarfachwirt auch Verwaltungstätigkeiten und Organisationstätigkeiten in der Notarkanzlei. Dazu gehört unter anderem die Terminplanung des Notars sowie die Verwaltung von Korrespondenzen und Akten.
Der Notarfachwirt übernimmt auch notarielle Sachbearbeitungsaufgaben, hierzu gehören beispielsweise die Beantragung von Grundbucheintragungen oder Erbscheinen bei Nachlassgerichten. Je nach Größe des Notariats übernimmt er gegebenenfalls auch Aufgaben im Personalwesen sowie im Büromanagement.
Ein Notarfachwirt ist hauptsächlich in Notariaten angestellt und unterstütz dort den Notar. Auch Rechtsanwaltskanzleien mit Notariaten beschäftigen Notarfachwirte.
Notarfachwirtin ist eine staatlich anerkannte Weiterbildung, zu welcher nur Bewerberinnen zugelassen werden, die die strengen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die angehende Notarfachwirtin muss zuerst eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten erfolgreich absolvieren. Weiterhin muss sie zunächst drei Jahre in diesem Beruf arbeiten sowie gegebenenfalls an einem verpflichtenden Lehrgang teilnehmen. Erfüllt sie diese Voraussetzungen, wird die angehende Notarfachwirtin zur Weiterbildung zugelassen, welche je nach Anbieter 18 bis 36 Monate dauern kann. War die Bewerberin über sechs Jahre in einem Notariat beschäftigt, kann sie die Zulassung zur Weiterbildung auch ohne abgeschlossene Ausbildung erhalten.
Um ihre Karrierechancen weiterhin zu verbessern, kann die Notarfachwirtin beispielsweise ein Studium der Rechtswissenschaften beginnen. Nach einem abgeschlossenen Studium ist es ihr möglich, selbst die Tätigkeit eines Notars zu ergreifen. Eine Zulassung zu einer Universität ist mit der abgeschlossenen Weiterbildung in der Regel auch ohne Abitur möglich. Inhalte der Ausbildung können außerdem im Studium angerechnet werden.
Eine Notarfachwirtin sollte Kompetenzen besitzen, die weit über die Organisation und Verwaltung hinausgehen. Ein höfliches und freundliches Auftreten ist besonders gegenüber Mandanten sehr wichtig, doch auch Diskretion sowie Seriosität sind im Alltag einer Notarfachwirtin unbedingt notwendig. Wer als Notarfachwirtin arbeiten möchte, sollte nicht nur ein Gespür für den Umgang mit Menschen haben, sondern auch Einfühlungsvermögen besitzen. Darüber hinaus sollte eine Notarfachwirtin ein gutes Textverständnissowie eine ausgezeichnete Ausdrucksweise in Wort und Schrift haben.