Die Pflege von chronisch kranken, nicht heilbaren und sterbenden Menschen stellt eine besondere Herausforderung dar. Palliativ-Care-Fachkräfte, deren offizielle Berufsbezeichnung Fachkrankenpfleger bzw. -pflegerin für Palliativ- und Hospizpflege lautet, betreuen diese Patienten und Patientinnen.
Folgende Bezeichnungen sind ebenfalls für diese Tätigkeit geläufig: Fachkrankenschwester für Palliativ- und Hospizpflege, Palliativpflegekraft sowie Pflegefachkraft für Palliativ-Pflege.
Eine Palliativ-Care-Fachkraft betreut in Absprache mit den behandelnden Ärzten unheilbar kranke und sterbende Menschen. Hierzu zählen vor allem pflegende Maßnahmen, die auch andere Patienten benötigen. So versorgt eine Palliativ-Care-Fachkraft beispielsweise Wunden, wechselt Verbände, wäscht und bettet Patienten, misst Blutdruck sowie Temperatur und verabreicht Medikamente. All diese Pflegemaßnahmen werden von ihr außerdem dokumentiert.
Die besondere Herausforderung einer Palliativ-Care-Fachkraft besteht allerdings in der Sterbebegleitung. Sie sorgt dafür, dass der sterbende Patient sich in einer möglichst angenehmen Atmosphäre befindet. Hat er Angst oder verspürt Schmerzen, spendet der Fachkrankenpfleger Trost und versucht die Schmerzen und Unannehmlichkeiten zu lindern. Doch nicht nur die Patienten benötigen Betreuung. Palliativ-Care-Fachkräfte unterstützen auch Angehörige in dieser schwierigen Zeit und beraten sowohl in pflegerischen als auch in organisatorischen Angelegenheiten.
Palliativ-Care-Fachkräfte finden in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens Anstellung. So können Fachkrankenpflegerinnen für Palliativpflege beispielsweise in folgenden Institutionen arbeiten:
Die Tätigkeit einer Palliativ-Care-Fachkraft ist reglementiert. Nur, wer eine abgeschlossene Weiterbildung als Fachkrankenpfleger für Palliativ- und Hospizpflege vorweisen kann, darf diesen Beruf ausüben. Außerdem wird eine Erlaubnis nach dem jeweiligen Weiterbildungsgesetz für Gesundheitsfachberufe benötigt, die bei der zuständigen Landesbehörde beantragt wird.
Die Weiterbildung ist landesrechtlich geregelt und wird an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens absolviert. Um für die Teilnahme an der Weiterbildung qualifiziert zu sein, wird in der Regel der Abschluss in einem Gesundheitsfachberuf und mehrjährige relevante Berufserfahrung gefordert.
Eine Palliativfachkraft arbeitet stets eng mit weiterem medizinischem Fachpersonal zusammen und sollte daher teamfähig und kommunikativ sein. Ausgeprägte Kommunikationskompetenzen sind auch im Umgang mit den Patienten äußerst wichtig. Darüber hinaus sollte sie empathisch und einfühlsam sein. Psychische Stabilität ist notwendig, um mit schweren Schicksalsschlägen umgehen zu können und eine professionelle Distanz zu wahren. Eine Fachkrankenpflegerin für Palliativ- und Hospizpflege arbeitet sorgfältig und verantwortungsbewusst. Sie ist flexibel, um sich auf die Arbeit im Schicht- und Bereitschaftsdienst einzustellen. Die Pflege von Patienten kann körperlich anstrengend sein.