In unserer heutigen Gesellschaft, in der die Menschen immer älter werden, sind Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen (umgangssprachlich auch Krankenschwester und Krankenpfleger genannt) sehr gefragt. Sie versorgen kranke und pflegebedürftige Menschen in der Grund- sowie in der Behandlungspflege.
In Abgrenzung zu ungelernten Pflegehilfskräften werden ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger auch examinierte Krankenpfleger genannt.
Die Hauptaufgabe einer Gesundheits- und Krankenpflegerin ist es, Patienten zu pflegen, zu betreuen und sie auf dem Weg zu Genesung zu begleiten. In enger Zusammenarbeit mit Ärzten und Ärztinnen beobachtet und überwacht sie den Zustand der Patienten. Sie misst Temperatur, Blutdruck und Puls und prüft das Körpergewicht. Die aufgenommen Daten werden von der Krankenschwester dokumentiert und dem Arzt bereitgestellt. Nach ärztlicher Anweisung versorgt sie außerdem Wunden, legt Verbände an, verabreicht Medikamente oder führt andere Behandlungsmaßnahmen durch. Die Krankenpflegerin bereitet die Patienten außerdem für ärztliche Behandlungen oder Operationen vor und assistiert gegebenenfalls bei den Untersuchungen oder Eingriffen. Darüber hinaus sind Gesundheits- und Krankenpflegerinnen für die Grundpflege der Patienten zuständig. Sie helfen ihnen beim Betten und leisten Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege.
Neben den medizinischen Tätigkeiten übernehmen sie außerdem organisatorische und verwaltende Aufgaben. Mit Krankenhausinformationssystemen dokumentieren sie beispielsweise die Pflegemaßnahmen und bearbeiten Abrechnungen. Zudem erstellen sie gegebenenfalls Pflegepläne oder passen diese bei Änderungen an.
Krankenpflegerinnen, die im medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung tätig sind, stellen außerdem die Pflegebedürftigkeit von Patienten fest und beraten sowohl die Patienten als auch die Angehörigen über zu ergreifende Maßnahmen. Im Fallmanagement (Verwaltung für die Fortführung einer sozialen Betreuung) können Gesundheits- und Krankenpflegerinnen individuelle Pläne für die Pflegeversorgung erstellen. Dabei achten sie insbesondere darauf, dass ärztliche Behandlung, Pflege sowie soziale und hauswirtschaftliche Unterstützung für betreuungsbedürftige Menschen gewährleistet sind.
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen finden beispielsweise in Krankenhäusern und Hochschulkliniken Anstellung. Hier können sie in verschiedenen Bereichen wie der Psychiatrie oder der Intensivstation eingesetzt werden. Darüber hinaus können Krankenschwestern in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie in Arztpraxen arbeiten. Außerdem kommen folgende Einrichtungen als Arbeitsort in Frage:
Doch nicht nur medizinische und soziale Einrichtungen bieten Beschäftigungsmöglichkeiten. Eine Krankenpflegerin kann auch in der Schifffahrt für die medizinische Betreuung der Passagiere oder in der Justizvollzugsanstalt (JVA) für die Pflege von Insassen zuständig sein. Darüber hinaus findet eine Krankenpflegerin als Betriebskrankenschwester in größeren Unternehmen Anstellung. Es ist außerdem möglich, dass sie nicht direkt bei ihrem Einsatzort angestellt ist, sondern bei einem Leasing-Unternehmen, das sie an einen anderen Arbeitgeber meist befristet vermittelt.
Der Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegers ist reglementiert. Diese Tätigkeit dürfen ausschließlich examinierte Krankenpfleger ausüben, d. h. sie müssen die Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger erfolgreich abgeschlossen haben. Die schulische Ausbildung, für die meist ein mittlerer Bildungsabschluss Voraussetzung ist, ist bundesweit einheitlich geregelt. Sie wird an Berufsfachschulen für Krankenpflege absolviert. In der Regel wird nach drei Jahren eine staatliche Abschlussprüfung absolviert. Darüber hinaus benötigen angehende Krankenpfleger eine entsprechende Berufserlaubnis, die nach dem Krankenpflegegesetz bei der zuständigen Landesbehörde zu beantragen ist.
Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin, die beruflich vorankommen möchte, hat viele Optionen. Sie kann beispielsweise eine Weiterbildung zur Fachkrankenpflegerin machen. Hier kann sie unter anderem zwischen folgenden Bereichen wählen:
Außerdem kann sie eine Weiterbildung zur Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen machen. Möchte eine Krankenpflegerin als Stationsschwester tätig werden, kann sie eine Weiterbildung zur staatlich geprüften Fachkraft zur Leitung einer Funktionseinheit absolvieren. Darüber hinaus besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, ein Studium in Medizin, Pflegemanagement oder Pflegewissenschaft anzutreten.
Krankenpfleger arbeiten eigenständig und gewissenhaft. Sie halten stets die Arbeits- und Hygienevorschriften ein. Außerdem verfügen sie über Einfühlungsvermögen, Empathie und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, um auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen zu können. Die Pfleger werden mitunter mit schweren Schicksalsschlägen konfrontiert, was psychische Belastbarkeit erfordert. Zudem sind die Pflege anderer Menschen und die häufig übliche Arbeit im Schichtdienst meist körperlich anstrengend.