Obwohl Menschen mit Behinderung im alltäglichen Leben in manchen Bereichen eingeschränkt sind, ist ein großer Teil noch immer zu einer selbstbestimmten Lebensführung fähig. Eine Persönliche Assistenz unterstützt Hilfsbedürftige dabei, unabhängig und eigenverantwortlich in Alltag, Beruf und Freizeit agieren zu können.
Das Berufsbild weist große Überschneidungen mit der Betreuungskraft auf, auch wenn beide nicht identisch sind. Auf keinen Fall verwechselt werden sollte der Beruf allerdings mit der Assistenz einer Privatperson bei Organisations- und Verwaltungsbelangen – hiermit ist dann ein Privatsekretär bzw. eine Privatsekretärin gemeint.
Eine Persönliche Assistenz unterstützt einen Menschen mit Behinderung in allen Belangen, wo Hilfebedarf besteht, und führen Tätigkeiten aus, die dieser alleine nicht oder nicht mehr ausführen könnte. Da hinter jeder Auftraggeberin ein Einzelschicksal mit individuellen Bedürfnissen steht, lässt sich das Aufgabengebiet nicht pauschalisieren, sondern ändert sich von Fall zu Fall. Sowohl im Alltag und in der Freizeit als auch im Beruf oder bei der Ausbildung kann eine Persönliche Assistenz Hilfestellung leisten.
Beispiele hierfür sind:
Entscheidend bei jedem Hilfsverhältnis ist die Wahrung der Selbstbestimmung der assistenzbeziehenden Person: Daher werden Begriffe wie Pflege, Betreuung oder Versorgung vermieden. Infolgedessen ist es auch der Mensch mit Behinderung, welcher selbst entscheidet, in welchen Bereichen und in welcher Art Assistenz geleistet wird.
Durch das Bundesteilhabegesetz hat jede Person mit Behinderung ein Anrecht auf zusätzliche Hilfe. Somit werden die Kosten einer Persönlichen Assistenz in der Regel von der sogenannten Eingliederungshilfe übernommen – diese können entweder als Sachleistung abgerechnet oder mit dem Persönlichen Budget bezahlt werden. Hierbei handelt es sich um einen Geldbetrag, auf den jeder Mensch mit Behinderung einen rechtlichen Anspruch besitzt.
Eine Persönliche Assistenz wird häufig in einem individuell gestalteten Arbeitsvertrag direkt von einer Privatperson mit Behinderung beschäftigt. Darüber hinaus kann sie bei spezialisierten Assistenzdiensten und Assistenzgenossenschaften sowie bei Vereinen und Organisationen angestellt sein – diese vermitteln Helferinnen an Menschen mit Bedarf.
Eine spezielle Ausbildung zur Persönlichen Assistenz gibt es nicht. Zwar sind pflegerische bzw. medizinische Kenntnisse in vielen Fällen durchaus hilfreich, doch stellen sie bei weitem keine allgemeingültige Grundvoraussetzung dar. Somit kann jeder als Persönliche Assistenz arbeiten – das gilt unter Umständen auch für solche Arbeitnehmer, die Probleme haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Die Arbeit als Persönliche Assistenz ist auch eine Option für junge Menschen, welche ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten. Zudem soll nicht vergessen werden, dass die Tätigkeit bei weitem keinen Vollzeitjob darstellen muss: Daher eignet sie sich gut als Nebenjob, zum Beispiel für Studierende.
Somit arbeiten viele Quereinsteiger als Persönliche Assistenz. Wer entsprechende Qualifikationen erwerben will, kann Kurse und Weiterbildungen belegen. Am Ende entscheidet jedoch stets der Assistenznehmer selbst, welche Fähigkeiten seine Persönliche Assistenz mitbringen soll und ob ein Bewerber diese erfüllt. Da es sich daher in vielen Fällen um Laienhilfe handelt, sind es insbesondere persönliche Kompetenzen und Charaktereigenschaften, welche eine geeignete Assistenz auszeichnen.
Wichtig: Trotz aller erforderlichen körperlichen und emotionalen Nähe ist das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Persönlicher Assistenz immer noch professioneller Natur. Angehörige oder Freunde eignen sich daher nicht für diese Aufgabe.
Eine harmonische Vertrauensbeziehung zwischen der assistenzleistenden und der assistenzbeziehenden Personen ist die Grundlage eines gelungenen Hilfssystems. Somit sollte eine Persönliche Assistenz große Empathie und Hilfsbereitschaft mitbringen sowie mit Rücksicht, Würde und Takt handeln. Neben grundlegenden Eigenschaften wie Respekt und Toleranz ist zudem eine ausgeprägte Sensibilität gefragt.
Des Weiteren zeichnet sich eine Persönliche Assistenz durch Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit aus: Hierzu zählt auch Pünktlichkeit. In vielen Fällen ist körperliche Kraft erforderlich, doch zumindest eine hohe Belastbarkeit und Flexibilität sollte jede Assistenzkraft mitbringen, zumal in manchen Fällen auch Einsatzzeiten am Abend oder am Wochenende anfallen. Das Idealprofil wird abgerundet durch Ehrlichkeit und Verschwiegenheit.