Sie helfen dort, wo andere bei der Verrichtung ganz alltäglicher Aktivitäten an ihre Grenzen stoßen: Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter sind für die soziale Unterstützung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen zuständig. Betreut werden Menschen mit psychischen Erkrankungen, mit geistiger Behinderung und mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen.
Eine Betreuungskraft wird häufig auch als Betreuungsassistent bzw. Betreuungsassistentin, Präsenzkraft oder Lebenshelfer bzw. Lebenshelferin bezeichnet. Im Zusammenhang mit den im Sozialgesetzbuch festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen finden auch die Berufsbezeichnungen Betreuungskraft nach § 43b oder § 53c SGB XI, ehemals auf Betreuungskraft nach § 87b SGB XI Verwendung.
Eine Betreuungskraft bzw. ein Alltagsbegleiter assistiert hilfsbedürftigen Personen im Alltag. Dazu zählen neben hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie der Zubereitung von Speisen oder dem Einkaufen auch die Begleitung zu Terminen wie Arztbesuchen oder Behördengängen und organisatorische Büroarbeiten.
Auf diese Weise helfen sie Menschen bei Krankheit, Behinderung oder im fortgeschrittenen Alter dabei, aktiv und weitgehend selbstbestimmt zu leben. Dieses tun sie in der Wohnung der betreuten Person, im Rahmen des betreuten Wohnens oder in Pflegeheimen.
Ziel der Betreuungskräfte bzw. Alltagsbetreuer ist es zudem, die betreuten Personen zu Beschäftigung zu motivieren: Wenn es die Ausstattung der Einrichtung erlaubt, kochen und backen Betreuungskräfte auch mit betreuten Personen zusammen. Zudem motivieren die Alltagsbegleiter sie zu anderen Tätigkeiten wie leichter Gartenarbeit, der Pflege der Zimmerpflanzen oder das Füttern von Haustieren. Zu möglichen Freizeitaktivitäten gehören das Malen, Basteln, Singen, Musizieren, Lesen, Gesellschaftsspiele und auch Gedächtnisübungen. Sie ermutigen die von ihnen betreuten Personen insgesamt zu sozialen Kontakten, zudem beraten sie deren Angehörige.
Darüber hinaus steht körperliche Bewegung auf dem Plan, zum Beispiel Gymnastikübungen oder Tänze. Derartige Aktivitäten werden gerne auch als persönlichkeits-, kreativitäts- und bewegungsfördernde Gruppenaktivitäten geplant. Des Weiteren organisieren die Betreuungskräfte Feste und kulturelle Aktivitäten und begleiten hilfsbedürftige Personen beispielsweise zum Gottesdienst oder zum Friedhof.
Weiterhin betreuen sie ältere Menschen beim Übergang vom Berufsleben in die Rente und stehen auch in besonders schwierigen Lebensphasen wie nach dem Tod eines Ehepartners mit Rat und Tat zur Seite. Sie helfen dabei, das Leben neu zu ordnen, und stellen Kontakt zu sozialen Diensten und Behörden her, helfen beim Ausfüllen notwendiger Formulare etc.
In folgenden Institutionen finden Alltagsbegleiter typischerweise Beschäftigung:
Um in dem Beruf tätig zu sein, benötigt man in der Regel eine Ausbildung als Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter/-in. Hierbei sind die Zugangsvoraussetzungen, die Dauer der Ausbildung und die Abschlussbezeichnungen je nach Lehrgangsträger unterschiedlich; die Ausbildungsgänge sind nicht bundesweit einheitlich geregelt.
Als Zugangskriterien zur Ausbildung werden zum Teil eine bereits zuvor abgeschlossene Berufsausbildung, eine berufliche Vorbildung und/oder einschlägige Berufserfahrung gefordert. Vorausgesetzt wird teilweise auch ein Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung, die von der Schule als geeignet anerkannt wurde.