Fachkräfte für Arbeitssicherheit (auch /-in für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft oder, bei entsprechender Vorbildung, Sicherheitsingenieur/-in genannt) sind beratend und unterstützend für Unternehmen tätig, um Aspekte der Arbeitssicherheit, Unfallprävention und des Gesundheitsschutzes einzuhalten. Auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit fällt in den Anwendungsbereich von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Qualifizierung zu dieser Tätigkeit wird durch eine Weiterbildung erreicht.
Um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Angestellten in Unternehmen sicherzustellen, ermittelt und beurteilt die Fachkraft für Arbeitssicherheit die vorherrschenden Arbeitsbedingungen und die betrieblichen Unfall- und Gesundheitsverfahren. Das Augenmerk wird dabei sowohl auf sicherheitstechnische als auch auf hygienische und ergonomische Kriterien gelegt. Infolgedessen spricht die Fachkraft Empfehlungen für präventive Maßnahmen aus, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Unfall oder Schadensfall, liegt es in der Verantwortung der Fachkraft, die Ursachen zu ermitteln und Vorschläge für deren Beseitigung einzureichen. Kommt es zu Schadensfällen, müssen gegebenenfalls Unfallstatistiken angefertigt bzw. angepasst werden.
Darüber hinaus sind beratende Tätigkeiten bei der Auswahl, Beschaffung und dem Einsatz technischer Arbeitsmittel und -stoffe Teil des Berufes. Auch bei der Zusammenstellung von persönlichen Schutzausrüstungen und bei der Gestaltung von Arbeitsstätten und -abläufen wirken Sicherheitsfachkräfte unterstützend mit. Bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Prozesse sind sie ebenfalls beratend tätig. Zusätzlich können Fachkräfte für Arbeitssicherheit an der Erstellung von Konzepten für Alarm- und Rettungseinrichtungen beteiligt sein.
Bei regelmäßigen Betriebsbegehungen werden die Betriebsanlagen, Arbeitsmittel und Verfahren auf technische Sicherheit überprüft. Ziel ist es, so eine Einhaltung der Rechtsvorschriften in sämtlichen Bereichen zu gewährleisten. Damit auch die Beschäftigten für die Themen Gesundheit und Sicherheit sensibilisiert werden, führen Fachkräfte für Arbeitssicherheit außerdem Schulungen und Unterweisungen durch, die den präventiven betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz thematisieren.
Bei all diesen komplexen Aufgaben arbeiten die Sicherheitsexperten stets eng mit weiteren Spezialisten wie dem Betriebsarzt, dem Betriebsrat, Vertretern der Gewerbeaufsicht, der Brandaufsicht oder der Berufsgenossenschaft zusammen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit üben ihre Tätigkeit mit wenigen Ausnahmen in Betrieben aller Wirtschaftsbereiche aus. Handelt es sich um kleine bis mittelständische Unternehmen, ist die Fachkraft meist eigenständig für die Erfüllung aller Aufgaben zuständig. In größeren Unternehmen können hingegen auch mehrere Arbeitssicherheitsfachleute in einem Team mit entsprechender Aufgabenteilung arbeiten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit finden unter anderem in folgenden Branchen Anstellung:
Erst nach der förmlichen Bestellung durch den Arbeitgeber kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ihrer Tätigkeit nachgehen. Dafür wiederum ist ein Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde Voraussetzung. Der Beleg dafür wird in der Regel im Rahmen einer Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erworben. Außerdem ist ein Abschluss als Ingenieur oder Techniker bzw. Meister Voraussetzung für die förmliche Bestellung.
Absolventen einer Hochschulausbildung als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder im Bereich Sicherheitsmanagement, die bereits sicherheitstechnische Fachkunde und mindestens ein Jahr Berufserfahrung vorweisen können, können direkt zu der Tätigkeit vom Arbeitgeber berufen werden. Ein gesonderter Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde ist dann nicht nötig.
Der Zugang zu der Weiterbildung, die je nach Bildungsanbieter variieren kann, steht Ingenieuren, Technikern oder Meistern mit zweijähriger relevanter Berufserfahrung offen. Auch meister- bzw. technikerähnliche Tätigkeiten können anerkannt werden, wenn die Person vor Aufnahme der Weiterbildung mindestens vier Jahre in einem relevanten Beruf tätig gewesen ist. Entsprechend der unterschiedlichen Vorbildungen kann die Weiterbildung inhaltlich variieren.
Die Fachkräfte sollten bei ihrer Tätigkeit ein besonders hohes Maß an Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen, um die Sicherheit der Angestellten zu gewährleisten. Um den zahlreichen Anforderungen der verschiedenen Parteien wie Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Betriebsärzten und Behörden gleichermaßen gerecht zu werden, sollte die Fachkraft psychisch belastbar sein. Da ausführliche Informationen bzgl. diverser Sicherheitsaspekte für Arbeitgeber und die Beschäftigten bereitgestellt werden müssen, ist eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit ebenfalls von Bedeutung.