Ein Stadtrat bzw. eine Stadträtin ist Mitglied der kommunalen Vertretung einer Stadt oder einer Gemeinde – in zweitem Falle spricht man dann auch von einem Gemeinderat oder einer Gemeinderätin. Als Teil eines ausführenden Staatsorgans hat er oder sie repräsentative und organisatorische Aufgaben inne, ein Stadtrat oder Gemeinderat gehört also zur sogenannten Exekutive und ist im Gegensatz zur Legislative nicht für die Gesetzgebung verantwortlich.
Eine Ausnahme stellen die drei Stadtstaaten dar: Hier heißt die entsprechende Vertretung Abgeordnetenhaus (Berlin), Bürgerschaft (Hamburg) bzw. Stadtbürgerschaft (Bremen) und ist zugleich auch das Landesparlament, weswegen deren Mitglieder als Abgeordnete bezeichnet werden. Auch in den Flächenstaaten gibt es zum Teil abweichende Namen für die Position (zum Beispiel Stadtvertreterin oder Magistrat). Immer geläufiger wird zudem die geschlechtsneutrale Bezeichnung Ratsmitglied.
Es handelt sich um eine Sonderform der Politikerin. Einem Stadtrat oder Gemeinderat steht in der Regel ein Bürgermeister vor. Dieser kann einer Stadträtin einen bestimmten Geschäftsbereich übertragen, sie nimmt dann die Rolle einer Dezernentin ein.
Ein Stadtrat erlässt selbst keine Gesetze, sondern berät innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens über auszuführende Beschlüsse. Dies geschieht in regelmäßigen Sitzungen, wo tagesaktuelle Belange diskutiert werden. Anschließend kommt es in einer Abstimmung zu einer Entscheidung, deren Umsetzung er dann in die Wege leitet. Relevante Themen bewegen sich in der Regel im Bereich Wirtschaft, Soziales oder Bauwesen. Insbesondere die Nutzung von Geldern ist ein entscheidender Verantwortungsbereich eines Stadtrates.
Hier sind einige Beispiele für Angelegenheiten, über die ein Stadtrat oder Gemeinderat entscheidet:
Darüber hinaus hat ein Stadtrat eine repräsentative Funktion inne, er vertritt die Interessen der Stadt- bzw. Gemeindeeinwohner. Hierzu sucht er idealerweise im Rahmen von Veranstaltungen auch durchaus Gespräch mit Bürgern. Erwähnt sei zudem, dass in die Position in fast allen Städten keine hauptberufliche Tätigkeit darstellt, somit geht ein Stadtrat in der Regel weiterhin seiner primären Beschäftigung nach.
Ein Stadtrat oder Gemeinderat arbeitet für die kommunale Vertretung seiner Stadt oder seiner Gemeinde und tagt hierzu meist im örtlichen Rathaus, wo er dann auch ein Büro hat. Verbreitet, aber bei weitem nicht verpflichtend ist die Zugehörigkeit zu einer Partei, viele Stadträte sind also parteilos aktiv. In der großen Mehrheit aller Fälle hat er den Status eines Ehrenbeamten.
Eine Stadträtin wird in der Regel in einer geheimen Direktwahl von allen wahlberechtigten Bürgerinnen ihrer Gemeinde ernannt. Die genauen Wahlbestimmungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Das gilt auch für die Amtszeit, welche üblicherweise zwischen vier und sechs Jahren liegt. Unterschiedlich geregelt sind ebenso die Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen, um sich zur Wahl zu stellen. Üblich ist etwa nicht nur ein Mindest-, sondern auch ein Höchstalter.
Einer Stadträtin sollten die Interessen und Nöte ihrer Bürgerinnen am Herzen liegen, sie sollte daher volksnah sowie kommunikationsstark sein. Wichtig sind zudem Verantwortungsbewusstsein und Gewissenhaftigkeit, damit sie den Anforderungen ihrer Position gerecht werden kann. Weiterhin zeichnet sie ein starkes Organisationsvermögen aus, hilfreich sind obendrein wirtschaftliche bzw. rechtliche Kenntnisse.