Ein Bürgermeister bzw. eine Bürgermeisterin fungiert als Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde. Er oder sie ist die wichtigste administrative und repräsentative Instanz und prägt Stadtleben wie auch -image: Klaus Wowereit in Berlin, Ole von Beust in Hamburg sowie Christian Ude in München sind nur einige Beispiele von ehemaligen langjährigen Stadtoberhäuptern, die eine ähnliche Bekanntheit wie Bundespolitiker erreicht haben.
Der Aufgabenbereich einer Bürgermeisterin ist vielfältig und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. Als Vorsitzende des Stadtrats sowie als Leiterin der Verwaltung ist sie für die Vorbereitung und Umsetzung aller Beschlüsse verantwortlich. Besprechungen und Verhandlungen mit Ratsmitgliedern, Investoren oder Repräsentanten der Bürgerschaft nehmen einen großen Teil der Arbeitszeit ein.
Gleichzeitig ist eine Bürgermeisterin auch das Gesicht ihrer Stadt: Deswegen besitzt sie eine starke repräsentative Funktion und ist daher bei Veranstaltungen, Messen oder Festen anwesend. Sie besucht Vereine, verleiht Preise, weiht Gebäude ein und vertritt ihre Gemeinde manchmal auch vor Gericht.
Besonders in kleineren Gemeinden ist eine Bürgermeisterin häufig erste Ansprechpartnerin bei Schwierigkeiten aller Art: Benötigt es einen neuen Kindergarten? Muss die Turnhalle renoviert werden? Ist die Lärmbelastung an der Hauptstraße zu hoch? Bei Fragen solcher Art agiert sie als Problemlöserin.
Größere Städte haben in der Regel mehrere Bürgermeisterinnen: Die höchste Position in der Hierarchie hat dann die Oberbürgermeisterin inne. Daneben gibt es manchmal eine stellvertretende Bürgermeisterin sowie weitere unterstehende Bürgermeisterinnen, welche einem bestimmten Fachgebiet zugeordnet sind, z. B. als Baubürgermeisterin oder Kulturbürgermeisterin.
Ein Bürgermeister arbeitet für die Stadt oder Gemeinde, welcher er vorsteht. Dabei vertritt er in erster Linie die Interessen seiner Einwohner – somit ist auch jeder einzelne Bürger ein indirekter Arbeitgeber.
Da es sich beim Bürgermeister um keinen Ausbildungsberuf handelt, kann dieses Amt theoretisch von jedem Gemeindemitglied erlangt werden. Die genauen rechtlichen Voraussetzungen werden von jedem Bundesland einzeln festgelegt: So schreiben etwa viele Länder nicht nur ein Mindestalter, sondern auch ein Höchstalter vor.
Die große Mehrheit aller Bürgermeister hat einen beruflichen Hintergrund im öffentlichen Dienst. Ein großer Teil hat sich zudem bereits vor der Bekleidung des höchsten Amtes in der Lokalpolitik engagiert. Das stellt jedoch bei weitem keine Pflicht dar: Tatsächlich finden sich unter den Stadtoberhäuptern Deutschlands auch zahlreiche Quereinsteiger, welche zuvor etwa in der Privatwirtschaft angestellt oder ein eigenes Unternehmen geleitet haben. Im Gegensatz zur Landes- oder Bundesebene ist es zudem möglich, parteilos zu agieren.
Die Wahlbestimmungen zum Bürgermeister sind unterschiedlich geregelt: Meistens sind es die Bürger selbst, die demokratisch über den Kopf ihrer Gemeinde entscheiden. Manchmal ist es jedoch der Stadtrat, der über diese Position abstimmt. Oftmals muss intensiv Wahlkampf betrieben werden: Dabei sind dann sowohl Bürgernähe wie auch Medienpräsenz gefragt.
Eine Bürgermeisterin ist idealerweise ein echtes Organisations- und Verwaltungstalent: Da sie für viele Belange verantwortlich ist, sollte sie stets den Überblick behalten und das große Ganze im Auge behalten. Gleichzeitig darf sie vor langen Arbeitszeiten nicht zurückschrecken – besonders in größeren Städten kann eine Bürgermeisterin deutlich über 50 Stunden pro Woche aktiv sein, auch abends oder am Wochenende.
Da eine Bürgermeisterin mit vielen Parteien und Organisationen verhandeln muss, sollte sie Durchsetzungsstärke und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten mitbringen, doch ebenso eine kooperative und vermittelnde Präsenz darstellen. Aufgrund ihrer repräsentativen Position ist ein sympathisches Auftreten entscheidend – hiermit kann ein Stadtoberhaupt dann auch bei der Bürgerschaft punkten. Hierzu bedarf es außerdem eines großen Maßes an Engagement und Glaubwürdigkeit.