Die Vertriebssteuerung gehört zum Aufgabenbereich der Unternehmensführung und befasst sich, wie der Name schon sagt, mit der Steuerung des Vertriebs. Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen in der Vertriebssteuerung koordinieren Vertriebsprozesse und sorgen für eine operative Umsetzung der strategischen Unternehmensziele in zielgerichtete Vertriebsaktivitäten. Somit erweist sich die Vertriebssteuerung sozusagen als Motor des Vertriebssystems.
Mitarbeiter in der Vertriebssteuerung werden mitunter auch als Referent bzw. Referentin in der Vertriebssteuerung bezeichnet.
Mitarbeiter in der Vertriebssteuerung befassen sich konkret mit der Konzeption, Planung, Umsetzung und dem Controlling von Vertriebsmaßnahmen. Dementsprechend optimieren sie die strategischen Ziele der Unternehmensführung und setzen sie in praxisnahe Ziele und konkrete Maßnahmen um. Dazu gehört es etwa, langfristige Rahmenkonzepte zu entwerfen sowie den Vertriebserfolg nach Kunde, Produkt und Region zu planen.
Abhängig von der Unternehmensgröße und der Organisationsstruktur im Betrieb wird die Vertriebssteuerung von einem oder mehreren Mitarbeitern ausgeführt. Auch sind die Ausprägung der Vertriebssteuerung und damit die konkret anfallenden Tätigkeiten stark davon abhängig, welches Produkt veräußert werden soll, zu welchem Zeitpunkt es verkauft werden soll und an welchen Kundenkreis.
Allgemein fallen in der Vertriebssteuerung aber regelmäßig folgende Kernaufgaben an:
Grundsätzlich können Mitarbeiterinnen in der Vertriebssteuerung in allen Wirtschaftsbereichen tätig sein. Unter anderen sind folgende Bereiche möglich:
Für den Beruf Mitarbeiterin in der Vertriebssteuerung gibt es keinen einheitlich vorgeschriebenen Bildungsweg. In der Regel wird aber eine kaufmännische Ausbildung mit entsprechender Berufserfahrung, besonders im Bereich Controlling, vorausgesetzt. Auch eine Ausbildung im Marketingbereich in Verbindung mit Praxiserfahrung ist denkbar.
Darüber hinaus ermöglichen auch wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge wie BWL (Betriebswirtschaftslehre) oder VWL (Volkswirtschaftslehre) den Zugang zu der beruflichen Tätigkeit.