Zugbegleiter und Zugbegleiterinnen sind die direkten Ansprechpartner für Bahnreisende. Sie informieren diese über Verspätungen oder andere Fahrtabweichungen und kontrollieren die Fahrkarten der Passagiere. Zudem sorgen sie für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit an Bord des Zuges.
Der Beruf wird auch Schaffner oder neuerdings Kundenbetreuer im Nahverkehr genannt und ist nicht mit der Berufsbezeichnung Schienenfahrzeugführer zu verwechseln.
Zu dem vielfältigen Arbeitsalltag eines Zugbegleiters gehört es, den Passagieren als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Er beantwortet die Fragen der Fahrgäste und informiert sie über Verspätungen, Anschlussmöglichkeiten, Preise und Planänderungen. Im Fall dringender Informationen teilt er diese per Durchsage allen Fahrgästen mit. Auch die Fahrkartenkontrolle sowie ggf. der Ticketverkauf an Bord gehören zu seinen Aufgaben.
Zusätzlich sorgen Zugbegleiter für Ordnung und Sauberkeit im Zug. Sie stellen zudem sicher, dass Gepäckstücke, Kinderwagen und Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt wurden. Außerdem sind sie dafür verantwortlich, vor der Abfahrt die Sicherheit des Zuges zu überprüfen. Dafür kontrollieren sie unter anderem die Bremsen, das Licht sowie das Gewicht des Zuges.
In einem eventuellen Notfall ist es die Aufgabe der Zugbegleiter, einzugreifen und zum Beispiel die Notbremse zu betätigen, Funkwarnungen zu senden und die Türen zu sichern.
Die Arbeit der Zugbegleiter findet im Schichtdienst statt. Es gibt sowohl Schichten, die nachts beginnen, als auch Schichten an Wochenenden und Feiertagen.
Zugbegleiter finden eine Anstellung in Betrieben des Eisenbahnverkehrs. Sie sind sowohl im Nah- als auch in Fernverkehrszügen aller Eisenbahngesellschaften tätig.
In der Regel ist eine dreijährige Berufsausbildung zur Kauffrau für Verkehrsservice die Voraussetzung, um als Zugbegleiterin tätig sein zu können. Im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildungbesteht die Möglichkeit, eine Prüfung als Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität oder als Fachwirtin für den Bahnbetrieb abzulegen. Zusätzlich haben Zugbegleiterinnen fünf mögliche Aufstiegsweiterbildungen zur Auswahl:
Ein Bachelorabschluss in den Studiengängen Verkehrsbetriebswirtschaft, Tourismusmanagement oder Betriebswirtschaftslehre und Business Administration bietet nach dem Abschluss der Ausbildung eine zusätzliche Möglichkeit zur Weiterbildung.
Wer sich nicht durch ein Studium weiterbilden möchte, kann dies auch in Form einer Anpassungsweiterbildung tun. Hierfür stehen Zugbegleitern sieben Themenfelder zur Auswahl:
Auch Quereinsteiger haben die Möglichkeit, als Zugbegleiter tätig zu sein. Die Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Umschulung. Diese ist zwar schneller abgeschlossen als die entsprechende Berufsausbildung, allerdings hängt die Dauer der Umschulung stark vom Arbeitgeber ab, der sie anbietet.