Apotheken haben den gesetzlichen Auftrag, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Verankert ist dies im Apothekengesetz sowie in der Apothekenbetriebsordnung. Der Verkauf von Medikamenten in Deutschland ist den Apotheken vorbehalten, da Medikamente zu den Waren besonderer Art zählen.
Der Verkauf in der Apotheke darf nur durch pharmazeutisches Personal erfolgen. Wenn es um die Abgabepreise für Medikamente geht, gelten die Vorschriften zur Regelung der Abgabepreise, die in der Arzneimittelverordnung festgehalten sind. Apotheken darf nicht jeder leiten. In Deutschland ist es so, dass nur ein staatlich geprüfter Apotheker eine Apotheke führen darf. Ausnahmen gelten hier nur bei kürzerer Abwesenheit (bis zu vier Wochen pro Jahr). Dann darf auch eine Apothekerassistentin oder ein Pharmazieingenieur die Apotheke führen.
Apotheker dürfen sich heute unabhängig vom Bedarf an jedem Standort ihrer Wahl niederlassen. Da die Arzneipreisverordnung den Apotheken untersagt, verschreibungspflichtige Medikamente günstiger als vorgeschrieben zu verkaufen, ist der Konkurrenzdruck bei den Apotheken natürlich recht stark. Daher bieten viele Apotheken mittlerweile verschiedene Zusatzleistungen an. Das können Lieferdienste oder auch Beratungen zu gesunder Ernährung sein. Zunehmenden Druck erhalten die Apotheken auch durch die Internetapotheken, die seit einigen Jahren groß im Kommen sind.
Beim Versandhandel für Medikamente gelten nicht für alle EU-Mitgliedsstaaten die gleichen Regelungen.
Das erhöht den Konkurrenzkampf der Apotheken noch einmal. Es ist schon jetzt abzusehen, dass in Zukunft die Anzahl der Internetapotheken steigen wird. Die klassischen Apotheken werden versuchen, durch attraktive Zusatzleistungen die Kunden an ihre Apotheke zu binden.