Apotherker bzw. Apothekerinnen sind für den Verkauf von Medikamenten und medizinischen Kosmentikprodukten zuständig. Sie beraten sie Kunden und wirken in der Überprüfung und Entwicklung von Arzneimitteln mit.
Als Apotheker bzw. Apothekerin fertigt man Arzneimittel in kleineren Mengen an und verkauft neben Medikamenten auch Kosmetika, Verbandsmaterial und Diätwaren. Außerdem ist man mit der Beratung von Kunden beschäftigt und informiert diese über die fachgerechte Anwendung, Aufbewahrung und Wirkungsweise sowie über Risiken und Nebenwirkungen von Medikamenten. Ist man in der Pharmaindustrie tätig, arbeitet man an der Entwicklung und Produktion von Pharmaprodukten. Das bedeutet konkret, dass man die Wirkungsweise, Qualität, Bioverfügbarkeit und Risiken von Arzneimitteln ermittelt und nach neuen Stoffen und Darreichungsformen forscht. Daneben kann man mit der Ernährungsberatung oder Gesundheitsberatung beschäftigt sein oder gar im Umweltschutz arbeiten, indem man toxikologische Untersuchungen anstellt und entsprechende Gutachten verfasst. Hat man nach dem Studium promoviert, kann man zudem in der Forschung nach neuen Arzneimitteln und Wirkstoffen suchen.
Ist man bei Behörden oder in der Verwaltung tätig, so arbeitet man bei der Vorbereitung von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Verordnungen mit und überwacht deren Einhaltung. Bei der Bundeswehr ist man für die Versorgung der Truppe mit Verbandstoffen, Arzneimitteln und Sanitätsgeräten zuständig.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und des Praktischen Jahres ist es möglich, in Krankenhäusern und Apotheken zu arbeiten. Außerdem kann man im Einzelhandel mit medizinischen Artikeln sowie in Forschungs- und Entwicklungslabors tätig sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in Betrieben der chemischen oder pharmazeutischen Industrie, an Fachakademien oder an Universitäten zu arbeiten. Auch Gesundheitsämter, Krankenversicherungen und Berufsorganisationen der Apothekerschaft stellen Beschäftigungsmöglichkeiten dar.
Möchte man als Apotheker bzw. Apothekerin tätig sein, muss man zunächst Pharmazie an einer Universität studieren. Dabei beträgt die Regelstudienzeit vier Jahre, erst dann kann das Staatsexamen abgelegt werden. Mittlerweile werden neben dem Staatsexamensstudium der Pharmazie auch Bachelor- und Masterstudiengänge angeboten, die entsprechend drei bis fünf Jahre dauern. Nach absolviertem Studium ist es erforderlich, ein so genanntes „Praktisches Jahr“ zu bestreiten. Erst der Abschluss dieses Jahres qualifiziert für die Approbation und damit die Tätigkeit als Apotheker oder Apothekerin.