Investitionsgüter sind im Hinblick auf die Entscheidungen, die ein Unternehmen treffen muss, von großer Bedeutung: Wie sich aus der Namensgebung bereits ableiten lässt, handelt es sich hierbei um Güter, in die investiert wird – und die folglich Bestandteil des Anlagevermögens werden. Derartige Güter werden zur Erstellung beziehungsweise zur Weiterverarbeitung der herzustellenden Produkte oder Dienstleistungen benötigt, wobei deren Verwendung langfristig angelegt ist. Im Gegensatz gelten Roh-, Hilfs- sowie Betriebsstoffe als nicht langfristig, sondern gehen direkt oder indirekt in die Produktion ein. Klassische Beispiele für Güter, in die investiert wird und die langlebig für die Unternehmensziele eingesetzt werden, sind unter anderem Produktionsmaschinen und Bürogebäude.
Investitionsgüter können dauerhaft immer wieder genutzt werden, das heißt, sie geben über ihre gesamte Lebensdauer stets einen Strom von Nutzungen ab. Eine Investition in derartige Güter bedeutet zugleich auch die Bindung von Kapital, weshalb Entscheidungen in dieser Hinsicht gründlich überdacht zu treffen sind. Andernfalls kann bei großen Summen auch die Existenz des Unternehmens oder zumindest dessen aktuelle Marktposition gefährdet sein.
Wie bereits anfangs erwähnt, werden Güter, in die auf lange Sicht investiert wird, buchhalterisch dem Anlagevermögen zugerechnet. Zu den Investitionsgütern gehören insbesondere Grundstücke, Nutzflächen, bautechnische Einrichtungen sowie Gebäude, Werkzeuge, technische Anlagen, Maschinen und darüber hinaus sämtliche Anlagen oder Systeme, die im Hinblick auf die Energie, die Versorgung und die Kommunikations- beziehungsweise Computertechnik benötigt werden. Das Anlagevermögen umfasst folglich sämtliche Wirtschaftsgüter, die in einem Betrieb langfristig eingesetzt werden. Das Gegenstück zum Anlage- ist das Umlagevermögen: Dort werden all diejenigen Vermögensgegenstände genannt, die nur kurzfristig dem Unternehmen dienen.
In den Unternehmen existieren durchaus besondere Stellen, die sich speziell mit der Wahl der Investitionsgüter beschäftigen – dazu gehört unter anderem der "strategische Einkäufer". Die Aufgaben der betreffenden Angestellten beginnen bei der Durchführung von Ausschreibungen sowie dem Vergleich der von unterschiedlichen Lieferanten verlangten Preisen. Auch die Durchführung von Angebots- beziehungsweise Vertragsverhandlungen fällt in den Verantwortungsbereich des strategischen Einkäufers. Ferner müssen die infrage kommenden Lieferanten zunächst analysiert und daraufhin bewertet werden, ehe eine endgültige Entscheidung in der Wahl des Vertragspartners getroffen wird und sich der Abschluss der Verträge anschließt. Zusammengefasst hat der strategische Einkäufer folglich die Aufgabe, sämtliche Entscheidungen rund um die Beschaffung von Investitionsgütern zu koordinieren und auch durchzuführen.
Voraussetzung für eine derartige Tätigkeit ist in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich der Betriebswirtschaftslehre. Alternativ ist auch ein Studium in einer Ingenieurwissenschaft möglich, sofern entsprechende betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikationen vorhanden sind. Ferner wird normalerweise eine mehrjährige Berufserfahrung im strategischen Einkauf verlangt, ehe einem Angestellten Entscheidungskompetenz bei der Auswahl der Investitionsgüter übertragen wird. Zu den Anforderungen gehören des Weiteren gute Englischkenntnisse sowie darüber hinaus Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen – beispielsweise, um bessere Konditionen bei der Ausarbeitung des entsprechenden Vertrages zu erreichen – und Überzeugungskraft. Da Investitionsentscheidungen durchaus von großer Bedeutung für den Erfolg des Unternehmens sind, sollten die in diesem Kompetenzbereich angestellten Personen auch in hektischen Situationen belastbar sein.