Ohne die öffentliche Verwaltung gäbe es keinen funktionierenden Staat. Die Institutionen der öffentlichen Verwaltung organisieren die täglichen administrativen Aufgaben. Sie sind der Ansprechpartner für die Bürger und das Sprachrohr der Regierung. Innerhalb festgelegter Kompetenzen agiert und führt die Verwaltung auf Grundlage von Gesetzen und Vorschriften administrative Handlungen aus. Die Kontrolle obliegt hierarchisch strukturierten öffentlichen Verwaltungsinstitutionen. Sämtliche Aufgaben eines Staates sind in der öffentlichen Verwaltung zusammengefasst. Das Wort Verwaltung aus dem Mittelhochdeutschen bedeutet "in Gewalt haben" beziehungsweise "für etwas sorgen". Mehr als 4,6 Millionen Angestellte in der öffentlichen Verwaltung sorgen dafür, dass der deutsche Staat funktioniert. Damit ist der öffentliche Sektor der größte Arbeitgeber in Deutschland.
Die Bundesbehörden bilden in mehr als 130 Ausbildungsberufen Angestellte für den öffentlichen Dienst aus. Zu den Ausbildungen im öffentlichen Dienst zählen der Verwaltungs- oder Sozialversicherungsfachangestellte sowie der Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen. Der Hauptschul- oder Realschulabschluss ist ausreichend. Die Ausbildungsvergütung ist in den Tarifverträgen für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) geregelt.
Im ersten Lehrjahr – Start der Ausbildung 2014 – zahlen Bund und Kommunen rund 793 Euro. Im zweiten Jahr 843 Euro und im dritten Jahr 889 Euro. Nach der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung erhält jeder Auszubildende seit 2006 bundesweit einmalig eine Abschlussprämie von 400 Euro. Nach Bedarf erfolgt die Übernahme in die öffentliche Verwaltung beziehungsweise Beamtenlaufbahn. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Bund und Kommunen.
Neben den zahlreichen Ausbildungsberufen ist die Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst einzigartig. Diese reichen vom einfachen zum mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Die Einstufung richtet sich nach dem Schulabschluss. Für den einfachen Dienst ist ein Hauptschulabschluss ausreichend. Eine Laufbahn im mittleren Dienst setzt den qualifizierten Hauptschulabschluss oder die mittlere Reife voraus. Mit dem Abitur oder der Fachhochschulreife ist ein Einstieg im gehobenen Dienst eine Möglichkeit. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium berechtigt zum Einstieg in den höheren Dienst. Viele Hochschulen bieten das Studium der öffentlichen Verwaltung vom Bachelor bis Master an. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich direkt bei dem Bund, den Kommunen und Ländern auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Diese besitzen eigene Fachschulen für das Dualstudium des Öffentlichen Dienstes. Das Studium vermittelt Fachwissen aus Verwaltungs-, Rechts-, Wirtschaft- und Sozialwissenschaften. Ein Studium ist facettenreich und die Einsatzmöglichkeiten enorm bei den Tätigkeiten des Staates. Während ein Beamter im mittleren Dienst sachbearbeitende Tätigkeiten übernimmt, treffen Beamte im höheren Dienst Verwaltungsentscheidungen.
Angestellte in der öffentlichen Verwaltung sind Angestellte des öffentlichen Dienstes oder Beamte. Gehaltsverhandlungen sind nicht notwendig, denn diese Angestellten unterliegen dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) oder der Beamtenbesoldung. Der TVöD sowie die Beamtenbesoldung unterscheiden sich in Angestellte beim Bund, in Kommunen oder Ländern. Jedes Bundesland besitzt eigene Tarifverträge und Besoldungsgrundlagen. Die nachstehenden Gehälter sind dem TVöD des Bundes – gültig von August 2013 bis Februar 2014 – entnommen. In der Regel sind die Gehälter von Bund und Kommunen identisch.
Im Fall der Anstellung im öffentlichen Dienst beim Bund nach TVöD erfolgt nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung der öffentlichen Verwaltung die Einstufung in die Entgeltgruppe fünf bis acht. Dies ist abhängig vom Arbeitgeber und Berufserfahrung. Das Gehalt bei Neuanstellung in der Gruppe fünf liegt bei 2005,67 Euro. In der Gruppe sechs bei 2093,38 Euro und sieben bei 2134,95 Euro. In der Gruppe acht sind es 2280,34 Euro.
Mit einem Bachelor "Öffentliche Verwaltung", egal ob beim Staat oder an einer Hochschule studiert, erfolgt die Einstufung in die Entgeltgruppe neun bis zwölf. Dies hängt wiederum vom Alter und der Erfahrung ab. In der Gruppe neun ist das monatliche Gehalt 2436,14 Euro und Gruppe zehn 2758,09 Euro. In Gruppe elf 2861,96 Euro und Gruppe zwölf sind es 2965,83 Euro. Anspruch auf die Entgeltgruppe dreizehn bis fünfzehn erfolgt bei einem Hochschulstudium beziehungsweise einem Master "Öffentliche Verwaltung". Diesen bieten in der Regel ausschließlich Hochschulen an. Die Einrichtungen des Bundes und die der Kommunen bilden bis zum Bachelor aus. In der Gruppe dreizehn liegt das Gehalt beim Bund bei 3308,57 Euro. Eingestuft in Gruppe vierzehn erhält der Bedienstete 3588,99 Euro. Der Verdienst in der Gruppe fünfzehn beträgt 3962,89 Euro monatlich. In die Gruppe dreizehn erfolgt die Einstufung direkt nach dem Abschluss. Mit Arbeitserfahrung ist die Gruppe vierzehn realistisch.
Das Gehalt von Beamten ist nicht im TDöV geregelt, sondern in den Besoldungsgruppen des Bundes, der Länder und den Kommunen. Die Einstufung findet anhand der Ausbildung, Laufbahn und dem Alter statt. Bei Bundesbeamten liegt das Einstiegsgehalt im einfachen Dienst der öffentlichen Verwaltung, eingestuft in Besoldungsgruppe A2 bei 1845,90 Euro bis A5 bei 1977,58 Euro. Im mittleren Dienst geht es mit A6 (2021,84 Euro) los. Die höchste zu erreichende Besoldungsgruppe A9 vergütet der Bund mit 2441,26 Euro. Im gehobenen Dienst liegt in der Gruppe A10 das Einstiegsgehalt bei 2619,43 Euro. In Abhängigkeit von der Ausbildung und Erfahrung ist ein Gehalt in der Gruppe A13 von 3780,31 Euro realistisch. Die höchste Besoldung erhalten Beamte im höheren Dienst, beginnend mit 3887,67 Euro (A14). Das höchste Einstiegsgehalt erhalten Beamte der Gruppe A16 mit 5242,19 Euro. Mit steigenden Dienstjahren erfolgt automatisch die Einstufung in die nächste Gehaltsstufe. Die genannten Besoldungsgrößen gelten noch bis Februar 2014.