In Deutschland ist der Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten (auch SoFa genannt) ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsbereichs „gesetzliche Sozialversicherung“. Nach der Ausbildungszeit von 3 Jahren ist der vormals Auszubildende dann Angestellter des öffentlichen Dienstes und verrichtet ganz spezifische Verwaltungstätigkeiten (Feststellung von Versicherungsverhältnissen, Beitragseinzug, Gewährung von Leistungen etc.).
Sozialversicherungsfachangestellte sind Ansprechpartner für Versicherte und Unternehmen in allen Belangen rund um die Sozialversicherung. Sie bearbeiten eingehende Anträge oder Kostenvoranschläge, prüfen Ansprüche, gewähren Leistungen, klären den Status von Versicherungsverhältnissen und beraten Versicherte in Bezug auf mit Krankheit und Pflege zusammenhängende Versicherungsangelegenheiten.
Es handelt sich um einen klassischen Bürojob, der heutzutage hauptsächlich am Computer ausgeübt wird. Da meist viel direkter Kontakt zu Versicherten oder Arbeitgebern besteht, ist Kommunikation ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsalltags.
Mögliche Arbeitgeber nach der Ausbildung sind die Träger der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. Viele Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten auch als Bürofachangestellte im Außendienst, bei Privat- und Firmenkunden.
Als Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung in größeren Firmen, im Besonderen in Fragen rund um Abwicklungen des Sozialversicherungsrechts, können Sozialversicherungsfachangestellte auch außerhalb von Krankenkassen und anderen Gesundheitsunternehmen des öffentlichen Dienstes arbeiten. Mit ihren Erfahrungen in Marketing und Akquise finden sie auch in Betrieben der freien Wirtschaft als Vertriebsmitarbeiter im Innen- und Außendienst, genau wie in vielen anderen Bürobereichen große Akzeptanz.
Die in der Regel dreijährige Ausbildung wird hauptsächlich in Berufsschulen, Berufsfachschulen des öffentlichen Dienstes, Bildungseinrichtungen der jeweiligen Versicherungsträger bzw. -verbände und im Ausbildungsbetrieb selbst durchgeführt.
Für die Zulassung zur Ausbildung wird in der Praxis mindestens der mittlere Schulabschluss erwartet, wobei die meisten Azubis in diesem Bereich sogar das Abitur haben. Gute Noten in Wirtschaft bzw. Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Deutsch und Sozialkunde sind meist wichtig.
Ein ganz wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist der Umgang mit dem Deutschen Sozialrecht und dessen Anwendung in der Praxis. Dabei stehen insbesondere der Umgang und die Wissensumsetzung mit dem Sozialgesetzbuch im Fokus. Kenntnisse über das Verwaltungsverfahrensrecht und das Bürgerliche Recht gehören ebenso wie Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft dazu. Auch Kenntnisse in der Verwaltungsvollstreckung und der Sozialgerichtsbarkeit müssen erlernt werden.
Den Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten gibt es jedoch nicht ohne eine Spezialisierung. Auszubildende müssen eine Fachrichtung auswählen, in der sie ihre Ausbildung absolvieren und in der sie später arbeiten möchten. Abgesehen von der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die eine Ausnahme darstellt, können sie sich für verschiedene Bereiche wie die Allgemeine Krankenversicherung, die Gesetzliche Unfallversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung und/oder die Knappschaftliche Sozialversicherung entscheiden.
Auch nach der Ausbildung gibt es für den Sozialversicherungsfachangestellten die Möglichkeit sich weitergehend zu spezialisieren. Er kann Kundenberater im Innen- bzw. im Außendienst oder im Bereich der Akquise werden oder als Krankengeldfallmanager wie auch als Fachbearbeiter für Firmen- oder Privatkunden tätig werden.
Im Bereich der Weiterbildung gibt es die Möglichkeit, den Fachwirt oder den Betriebswirt mit verschiedenen Ausprägungen abzulegen oder bei vorhandener Hochschulzugangsberechtigung ein Studium zu absolvieren.