Alle Beamten und Beamtinnen auf Bundesebene werden Bundesbeamter bzw. Bundesbeamtin genannt. Sie beschäftigen sich im Grunde mit den gleichen Aufgaben wie ihre Kollegen und Kolleginnen auf Landes- oder Kommunalebene, arbeiten aber meistens in Bundesministerien oder Bundesämtern, somit sind sie die höchsten Beamten und Beamtinnen der Bundesrepublik. Sie werden auch Staatsbeamte bzw. Staatsbeamtinnen genannt. Die Abgrenzung erfolgt zwischen Bundesbeamtinnen, Landesbeamten und Kommunalbeamtinnen.
Vergleichbare Berufe sind beispielsweise Regierungsbeamter, Zollbeamtin, BKA-Beamter oder BND-Beamtinnen.
Eine Bundesbeamtin agiert im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung. In den jeweiligen Ministerien ist sie in die Gesetzgebung involviert. Sie arbeitet beispielsweise an Gesetzesentwürfen mit und verfasst in Zusammenarbeit mit politischen Fraktionen oder dem Parlament Stellungnahmen zu diesen Entwürfen. Zudem gehört es zu ihrem Tagesgeschäft neue Gesetze und Verordnungen innerhalb ihrer Ministerien und in den untergeordneten Behörden durchzusetzen. Dies tut sie, indem sie Verwaltungsvorschriften und Weisungen erlässt. Auch die Personalplanung und Personalführung kann zu ihren Aufgaben gehören.
In anderen Kontexten gehört vor allem die Wahrung und Ausführung der Gesetze zu ihren Aufgaben. Als Bundesbeamtin bei Nachrichtendiensten oder einer polizeilichen Einrichtung beschäftigt sie sich täglich mit schwerer Kriminalität, zum Beispiel mit der Verfolgung von organisierter Kriminalität, schwerer Cyberkriminalität oder der Verfolgung terroristischer Straftaten.
Ein Bundesbeamter arbeitet direkt für den Bund oder bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Er kann also in Bundesministerien und Bundesämtern arbeiten. Außerdem arbeitet er bei den Bundesnachrichtendiensten, bei der Bundespolizei oder bei der Bundeswehr.
Um als Bundesbeamtin zu arbeiten, gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, je nach angestrebter Laufbahn. Für die einfache Laufbahn reicht beispielsweise schon ein Hauptschulabschluss aus. Häufiger ist es jedoch der Fall, dass eine angehende Bundesbeamtin einen Hochschulabschluss vorweisen muss, in der Regel in Public Management oder einem vergleichbaren Studiengang. Außerdem können fachspezifischere Studiengänge einen spezielleren Einstieg in das Beamtentum bieten. So können beispielsweise Studiengänge aus dem IT-Bereich oder der Kriminologie einen Zugang in die Welt der Bundesnachrichtendienste bieten. Die Auswahl der Bewerberinnen geschieht dabei laut Bundesbeamtengesetz ausschließlich nach fachlicher Leistung und Befähigung, ohne Rücksicht auf andere Faktoren wie Geschlecht, ethnische Herkunft, Glaubenszugehörigkeit oder sexuelle Identität.
Laut Bundesbeamtengesetz sind sämtliche Bundesbeamtinnen dazu verpflichtet, ihre Fähigkeiten regelmäßig aufzufrischen und weiterzuentwickeln, sie müssen also in bestimmten Abständen an Fortbildungen teilnehmen.
Das Beamtentum beinhaltet vor allem Pflichten und Grundsätze, die ständig eingehalten werden müssen. So ist ein Beamter beispielsweise zur Neutralität und Verfassungstreue verpflichtet. Eine Einschränkung im Beamtentum ist das Streikverbot. Bundesbeamte sollten immer organisatorische Fähigkeiten und ein Talent für Planung mitbringen. Außerdem ist es besonders wichtig, dass sie sich sprachlich und schriftlich fehlerfrei verständigen können. Gegebenenfalls ist es auch notwendig gute Englischkenntnisse oder Kenntnisse einer anderen Fremdsprache zu haben.