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Was kostet eigentlich ein Mitarbeiter pro Monat?

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Kategorie: Lohngerechtigkeit & Transparenz
06.08.2014
Tipps & Tricks zum Thema Gehalt, Karriere & Berufsleben
findest du im Stepstone Magazin

Wer ein Unternehmen führt und Mitarbeiter einstellen möchte, steht automatisch vor der Frage: Was kostet ein Mitarbeiter monatlich? Viele Unternehmer unterschätzen die Personalkosten, die neben dem Bruttogehalt und den gesetzlichen Sozialabgaben auch zusätzliche Kosten wie Weiterbildungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Ausfallzeiten oder die Herrichtung eines Arbeitsplatzes einschließen. Kosten Mitarbeiter

Die Wirtschaftlichkeit ermitteln

Ein Mitarbeiter kostet dem Arbeitgeber viel Geld. Dafür erwartet dieser eine Gegenleistung, die die Personalkosten übersteigt. Nur so kann ein Unternehmer sicherstellen, dass der Arbeitnehmer effektiv dazu beiträgt, dass das Unternehmen betriebswirtschaftlich erfolgreich ist und Gewinne erzielt. Daneben soll ein Mitarbeiter in der Regel längerfristig beschäftigt werden, was nur mit einem gewissen Erfolg möglich ist. Aus diesem Grund müssen Mitarbeiter in gewisser Weise stets eine Vorleistung erbringen, damit der Unternehmer sie auch in schlechten Zeiten (Krankheit oder andere Ausfälle) weiterhin beschäftigen kann.

Grundsätzlich sollte ein Mitarbeiter das 1,3- bis 1,5-Fache mehr verdienen, als er dem Unternehmen kostet. Ist dies nicht der Fall, wird ein Unternehmer über die Senkung von Personalkosten nachdenken müssen. Der Nutzen eines Mitarbeiters variiert von Betrieb zu Betrieb und muss entsprechend individuell berechnet werden.

Die Personalkosten berechnen

Um die Kosten eines Beschäftigten richtig berechnen zu können, sollten unter anderem die folgenden Positionen (Jahreswerte) berücksichtigt werden:

  • das Bruttogehalt
  • die gesetzlichen Sozialabgaben (je nach Bruttogehalt: Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
  • evtl. Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • anteilige Beiträge zur Berufsgenossenschaft
  • evtl. freiwillige oder tarifliche Sozialleistungen (Altersvorsorge, Vermögensbildung, Personalrabatte, Familienbeihilfe, preisgünstige Arbeitgeberdarlehen)
  • Aus- und Weiterbildungen
  • Lohnfortzahlungen (bei Fehlzeiten oder im Krankheitsfall)
  • Bewirtungs- und Reisekosten bei Messebesuchen, Kundenterminen etc.
  • indirekte Kosten, die den Arbeitsplatz betreffen (z. B: Büromöbel, Computer, Büromaterial, Betriebskosten, Reinigung, Firmenwagen, Büromieten sowie Nebenkosten, Geschenke usw.)

Das kommt beim Arbeitnehmer an

Wenn der Arbeitnehmer ein Bruttogehalt von 2.000 Euro erhalten soll, entstehen dem Arbeitgeber mindestens Kosten in Höhe von 2.420 Euro (ausgehend von einem Arbeitgeberanteil von 21 Prozent). Nach Abzug der Sozialversicherung und Steuern erhält der Arbeitnehmer ungefähr 1.280 Euro (hier: kinderloser, gesetzlich krankenversicherter, kirchensteuerpflichtiger Angestellter mit Steuerklasse 1 oder 3). Ausgehend von 140 Arbeitsstunden je Monat verdient der Arbeitnehmer also netto 9,20 Euro pro Stunde. Möglicherweise kommen zu den Personalkosten noch weitere Sozialleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Vermögenswirksame Leistungen. Diese sollten monatsgenau in die Liquiditätsplanung des Unternehmens einfließen.

Alternativen zu Angestellten

Wenn ein Unternehmer eine helfende Hand benötigt, dafür jedoch keine Festanstellung vorsieht und Kosten sparen möchte, kann er sich anderweitig behelfen. Zu den Alternativen zählen:

1. Freie Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter erhalten meist keine Festanstellung in einem Betrieb, sondern schließen einen Vertrag mit dem Unternehmen ab. In der Regel erstellt der freie Mitarbeiter am Ende eines Monats eine Rechnung für seine erbrachten Tätigkeiten (z. B. Buchhaltung, Sekretariatstätigkeiten etc.).

Vorteil: Freie Mitarbeiter führen als selbstständig Tätige ihre Steuern selbst ab und sind auch für die soziale Absicherung selbst verantwortlich. Bei Festangestellten muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen und zusätzlich zum Bruttogehalt den Arbeitgeberanteil zu den sozialen Versicherungen (gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) entrichten.

2. Minijobs

Die Zahl der „Mini-Jobber“ steigt unaufhaltsam. Aber auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse werden immer beliebter und vorrangig von Studenten, Hausfrauen und Langzeitarbeitslosen in Anspruch genommen.

Bei den klassischen Minijobs können die Arbeitnehmer bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Es handelt sich hierbei um eine geringfügige Beschäftigung. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall pauschal 30 Prozent für die Lohnsteuer und die Sozialversicherung abführen. Bei den übrigen Niedriglohn-Jobs (Geringverdiener) gibt es je nach Einkommen einen stufenweisen Übergang zu den vollen Arbeitnehmeranteilen und der Sozialversicherung. Die Besteuerung erfolgt hier jeweils wie bei Festangestellten.

Für viele Unternehmer interessant sind zudem kurzfristig Beschäftigte, die zum Beispiel für Aushilfstätigkeiten eingesetzt werden und ein bis zwei Monate im Unternehmen tätig sind. Eine Sozialversicherungspflicht besteht hier meist nicht. Je nach Höhe des Arbeitslohnes ist eine pauschalisierte Lohnsteuer möglich. Junge Unternehmen stellen Studenten, Auszubildende und Praktikanten aber gern auch längerfristig ein. Je nach Art und Dauer der Anstellung können diese hier weniger oder mehr als 400 Euro pro Monat verdienen. In der Regel sind die Arbeitsverhältnisse vollständig sozialversicherungspflichtig.

Weiterführende Infos zum Thema:

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