Die Besoldung bezeichnet die Bezahlung durch Amtsbezüge für gewisse Berufsgruppen. Richter, Soldaten und Beamte bekommen keine klassische Entlohnung, sondern werden über die Besoldung bezahlt.
Tritt ein bisheriger Besoldungsempfänger in den Ruhestand ein oder wird er berufsunfähig, bekommt er weiter eine Besoldung in Form der so genannten Versorgung. Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen aber keine Besoldung, sondern ein Entgelt nach Tarifvertrag. Bei Soldaten gibt es eine Sonderregelung, denn hier erhalten nur Zeit- und Berufssoldaten eine Besoldung, während alle anderen den Wehrsold bekommen.
Die Besoldung wird monatlich zum ersten Tag immer im Voraus nach einem Bescheid ausbezahlt. Der Dienstherr kommt mit der Besoldung seiner grundsätzlichen Pflicht zu einer amtsangemessenen Alimentation nach. Damit ist die Besoldung keine Bezahlung als Gegenleistung für erbrachte Arbeit, sondern ein genereller Ausdruck der Wertschätzung der Dienstherren und eine grundsätzliche Sicherung des Lebensunterhalts.
Geregelt wird die Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz BbesG und nach den Richtlinien der Bundesländer in den Landesbesoldungsordnungen. Die Besoldung setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und zahlreichen Sonderzahlungen, was die tatsächliche Entlohnung schwer zu durchschauen macht. Zur Besoldung gehört unter anderem die Beihilfe zur Krankenversicherung, da man mit der Besoldung von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit ist und Zuschüsse für die Privatversicherung erhält. Viele Bezieher von Besoldung bekommen den Familienzuschlag und manchmal gibt es spezifische Zulagen. Die Sonderzuwendungen wie das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden zunehmend gekürzt, so dass in der Besoldung immer weniger Zulagen enthalten sind.
Die Höhe der Besoldung ist grundsätzlich abhängig von der Einordnung nach der Besoldungsordnung, der Besoldungsgruppe und der Dienstaltersstufe. Dazu kommen leistungsbezogene Besoldungen und der Einfluss des Familienstandes mit den kindergeldbeziehenden Kindern. Es gibt gegebenenfalls Stellen- oder Amtszulagen als Teile der Besoldung, Sachbezüge werden ebenfalls berücksichtigt.
Die wichtigste Besoldungsgruppe ist die Gruppe A, in der Beamte entsprechend ihrer Position im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst sowie Soldaten bis zum Rang des Oberst in 16 Stufen eingeordnet werden. In der Besoldungsgruppe B befinden sich vor allem hohe Ämter mit Leitungsposition, die noch über der Besoldungsgruppe A stehen. Weiterhin werden Richter nach der Besoldungsgruppe R und Hochschullehrer nach der Besoldungsgruppe W für Wissenschaft entlohnt.
Die Besoldung steht auch in der Politik derzeit an oberer Stelle. Aktueller Finanzminister Söder möchte nämlich, dass die Schieflage, die derzeit bei diesem Thema herrscht, beseitigt wird. Möglich wird es dadurch, dass bei den Steuereinnahmen wieder einmal ein hohes Plus verzeichnet werden konnte. In Bayern gab es für alle Beamte beim letzten Doppelhaushalt eine Minus- oder Nullrunde. Das heißt, es wurden keine Besoldungsgelder erhöht, sondern vielmehr noch gestrichen. Gerade Junglehrer sind hier betroffen, sowie auch junge Polizeibeamte. Sie sind sogar für knapp zwei Jahre eine Stufe geringer eingestellt, als es normal ist. Die Betroffenen haben es schwer, denn dadurch haben sie teilweise Engpässe bei den eigenen Finanzen. Verstärkt ist dieses Problem in den Ballungsräumen aufgetreten.
Vor gar nicht vielen Tagen hat es dann auch noch die Anpassung bei den Krankenkassenbeiträgen gegeben. Hier entwickelte sich inzwischen eine Inflationsrate von 3 Prozent. Auch die Preise für Benzin sprechen eine eindeutige Sprache.
Durch den Wechsel vom Staatsminister und den Mehreinnahmen bei den Steuern soll es dich endlich die Anpassung geben, die bislang ausgesetzt worden ist. Das heißt, dass die Besoldungen an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes angepasst werden. Aus München ist dies doch eigentlich ein gutes Zeichen (Stand: 11/2011).
Sicherlich werden sich einige Beamte, Richter und Soldaten glücklich schätzen können, dass die Entlohnung nun doch tariflich angepasst wird. Vielleicht wird es so auch möglich, dass einige unter ihnen aus den Schulden herauskommen, die bei vielen durch die Aussetzung der Anpassung entstanden ist. Vielleicht bringt dieser Entscheid aber nun auch neue junge Leute dazu, sich für diese Berufsgruppe näher zu interessieren, eben weil die Entlohnung (Besoldung) nun anders aussehen wird. Es ist für alle, die eine Besoldung erhalten, sinnvoll, sich hier immer auf dem aktuellen Stand zu halten und sich immer wieder darüber zu informieren, wie es mit der Höhe und eventuellen Anpassungen aussieht. Auch über die Aussetzung der Anpassungen sollte man immer auf dem aktuellen Stand bleiben.
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