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Gehaltszettel

Eigentlich ist es ein gutes Dokument, der Gehaltszettel. Man spricht auch von Lohnstreifen und von Abrechnung. Auf jeden Fall gibt es ziemlich genau definierte Vorgaben, wie ein Gehaltszettel aussehen, beziehungsweise welche Daten er enthalten muss.


Selbstverständlich muss der Name darauf stehen, dann gehört natürlich das vereinbarte Gehalt, die Steuerklasse und der Familienstand des Mitarbeiters auf den Gehaltszettel. Auch die Zugehörigkeit der Krankenkasse ist von Bedeutung, denn auch diese Kosten müssen bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

Ein Gehaltszettel ist ein wichtiges Dokument, das nicht nur zum Zeitpunkt der Erstellung Aussagekraft hat, sondern durchaus auch im Nachhinein als Beweis dienen kann. So unter anderem, wenn es darum geht, Rentenansprüche geltend zu machen. Die Änderung der familiären Situation wird ebenfalls auf dem Gehaltszettel vermerkt. Denn dadurch ergeben sich ja unter Umständen ganz andere Voraussetzungen für die Berechnungen.

Wichtig ist auch, dass die sogenannte Beitragsbemessungsgrundlage auf dem Gehaltszettel angegeben ist, denn diese ist ausschlaggebend für die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Auch ist es wichtig, ob der Mitarbeiter auf Grund der Höhe, seines jährlichen Gehaltes, die Möglichkeit der privaten Versicherung wahrnehmen kann.

Auf einem Gehaltszettel steht in der Regel auch, wie viel Arbeitsstunden der Mitarbeiter zu erbringen hat, das heißt, ob er Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt ist. Denn dies ist letztendlich ausschlaggebend für die Höhe seiner, auf dem Gehaltszettel ausgewiesenen, Arbeitsvergütung. Und noch etwas muss eingetragen sein, die sogenannten Zulagen, sei es für Überstunden, für Mehrarbeit, eine Erschwerniszulage oder für geleistete Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Diese Angaben werden zur Berechnung der steuerlichen Abzüge benötigt, denn leider sind diese Lohnbestandteile nicht steuerfrei. Oftmals befindet sich auch ein Eintrag bezüglich des dem Mitarbeiter zur Verfügung stehenden Urlaubes auf dem Gehaltszettel.

Und falls es in dem Unternehmen Urlaubsgeldzahlungen gibt, muss auch das eingetragen werden. Übrigens, die Gehaltszettel werden in einem Unternehmen von dafür speziell ausgebildeten Mitarbeitern der Lohn – und Gehaltsbuchhaltung erstellt. Dies stellt in jedem Fall sicher, dass die Eintragungen auf dem Gehaltszettel auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

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