Unternehmen von Start-ups bis zu mittelständischen Firmen führen im Personalwesen die Gehaltsbuchhaltung durch. Neben den Gehaltsbuchungen aktualisiert der Gehalts- oder Lohnbuchhalter Personaldaten. Zur Gehaltsbuchhaltung gehören weiterhin Personalinformationen wie Krankenkassenabrechnungen und Lohnsteuern. Das konkrete Anwendungsfeld und die damit verbundenen Tätigkeiten hängen stark von der Größe des Unternehmens und dessen hierarchischer Ordnung ab. Zunehmend beschäftigt sich die Branche mit der computerbasierten Verarbeitung des Personalwesens.
Lohn- beziehungsweise Gehaltsbuchhalter verfügen über ein weites Tätigkeitsspektrum und weisen eine Affinität zur EDV und Statistiken auf. Eine eng verwandte Bezeichnung für diesen Beruf ist Entgeltabrechner bzw. Entgeltabrechnerin.
Die Branche der Gehaltsbuchhaltung richtet sich nach dem jeweiligen Unternehmen. Demzufolge wählen Arbeitnehmer zwischen stringenten Arbeitsplänen und flexiblen Arbeitsmodellen. In kleinen Unternehmen profitieren erfahrene Buchhalter von einem hohen Maß an Verantwortung. Sie befassen sich in einigen Unternehmen mit Rechtsthemen. In diesem Tätigkeitsbereich führen sie Vorstellungsgespräche durch und setzen Arbeitsverträge auf. In größeren Unternehmen existieren mehrheitlich eigene Personalabteilungen für derartige Aufgaben. In der Gehaltsbuchhaltung beschäftigen sich die Mitarbeiter nicht nur mit Zahlen. Vielmehr melden sie Arbeitnehmer den zuständigen Behörden und übernehmen weitere Pflichten im Zusammenhang mit den Krankenkassen. Weiterhin verlangt die Sozialversicherung entsprechende Nachweise. Steuerbehörden kommunizieren ebenfalls mit Lohn- und Gehaltsbuchhaltern.
Der deutsche Gesetzgeber leitet mit der Gewerbeordnung auch die Geschicke der Gehaltsbuchhaltung. In den Paragrafen des besonderen Teils regelt das Gesetz die Form der Lohnabrechnungen und stellt fest, dass Arbeitnehmer diese beanspruchen. Eine Lohnabrechnung entsteht rückwirkend für einen Monat. Dementsprechend ermitteln die Mitarbeiter der Gehaltsbuchhaltung die geleisteten Stunden für die vergangene Lohnperiode. Der Ermittlungsgrundsatz beinhaltet die vertraglich verabredeten Eckdaten. Hierbei handelt es sich gegebenenfalls um Provisionen, Überstunden oder andere Sonderzulagen. Im produzierenden Gewerbe und der Schichtarbeit führen Gehaltsbuchhalter Schichtzulagen für Nachtarbeit oder Wochenendarbeit auf.