In Deutschland arbeiten rund 4,5 Millionen Menschen im Öffentlichen Dienst, das heißt beim Bund, bei den Ländern und den Gemeinden. In der Verwaltung werden zwei Beschäftigungsgruppen unterschieden: die Tarifangestellten und die Beamten. Zu den Beamten und Beamtinnen zählen auch Richter und Richterinnen sowie Soldaten und Soldatinnen. Die Besoldung für Beamte und Beamtinnen erfolgt per Gesetz. Für die Tarifangestellten im Öffentlichen Dienst gilt der TVöD, das Tarifwerk für den öffentlichen Dienst. Speziell für die Beschäftigten in den Verwaltungen gilt der TVöD-V. Seit dem 01. Oktober 2005 gilt das neue Tarifwerk und löste damit den bis dato geltenden BAT aus dem Jahre 1961 ab.
In den Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland arbeiten Beamte gleichermaßen wie Tarifangestellte. Durch die vielfältigen Aufgaben werden bei den Beamten vier Laufbahngruppen unterschieden, die unterschiedliche Bildungsabschlüsse voraussetzen. Es handelt sich hierbei um den einfachen Dienst, den mittleren Dienst, den gehobenen Dienst sowie um den höheren Dienst. Beamte erhalten keine Gehaltszahlung sondern eine Besoldung, die per Gesetz geregelt ist. Die Beamtenbesoldung ist dafür da, dass Beamte ausreichend bezahlt werden, um vor Korruption und Bestechung geschützt zu sein.
Die Tarifangestellten des öffentlichen Dienstes werden nach dem Spartentarifvertrag TVöD-V bezahlt. Für Tarifangestellte gibt es kein Laufbahnsystem wie bei dem Beamten. Das Vergütungssystem zeigt jedoch Parallelen zu der Besoldung der Beamten, auch sie setzt gewisse allgemeinbildende Abschlüsse voraus. Die erforderlichen Qualifikationen, die in der täglichen Arbeit benötigt werden, erwerben Tarifangestellte im Öffentlichen Dienst durch betriebliche Lehrgänge.
Beamte und Beamtinnen werden überwiegend in der traditionellen Verwaltung beschäftigt, dazu zählen besonders die Eingriffsverwaltung wie Polizei und Finanzverwaltung. Tarifangestellte dagegen werden im Gesundheitswesen wie Krankenhäuser, in Sozialdiensten wie Kindergärten und Altenheimen oder in technischen Berufen beschäftigt. Die Arbeitsverhältnisse der Tarifangestellten sind im Vergleich zu den Beamtenverhältnissen als gleichwertig anzusehen. Der TVöD - V regelt alle Beschäftigungsrichtlinien der Angestellten in den öffentlichen Verwaltungen.
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