Die Steuererklärung ist eine Offenlegung der Ein- und Ausgaben des vergangenen Jahres einer privaten oder juristischen Person gegenüber einer Finanzbehörde. Das Bemessen der steuerlichen Grundlage ist dabei der Zweck einer Steuererklärung. Dafür werden vom Steuerzahler Angaben zum Verdienst aus einer Tätigkeit, Kapitalanlage, Miete usw. sowie bezahlte Beiträge in die Krankenkasse, Betriebsausgaben, Werbungskosten etc. verlangt.
Nach deutschem Gesetz wird diese einmal jährlich bis spätestens dem 01. Mai des jeweiligen Jahres an die Finanzbehörde abgegeben. Bis vor einigen Jahren war die Steuererklärung allerdings mit einem Stapel Formularen verbunden, heute hingegen kann sie mittels des so genannten ELSTER-Programms an das Finanzamt elektronisch übermittelt werden und wird dementsprechend auch schneller bearbeitet.
Doch trotz der effizienteren Übermittlungsmethode einer Steuererklärung, bleibt der Umfang für die Steuerzahler, der sich mitunter nach Art der Tätigkeit und des Familienstandes richtet. Für mitunter Kinder, Selbständige und Gewerbetreibende müssen zusätzliche Formulare ausgefüllt werden und es gelten oftmals weitere steuerliche Begünstigen, die der deutsche Staat Steuerzahlern einräumt. Denn allgemein wird bei einer Steuererklärung die Option gegeben, Pauschalausgaben oder Werbungskosten gegenzurechnen, was wiederum den Steuerzahlern zu Gute kommen kann – allerdings ist das sehr vereinfacht ausgedrückt.
Denn das Thema Steuererklärung ist ein komplexes Thema, mit regelmäßigen Gesetzesänderungen und immer wieder neuen Gerichtsurteilen. Bestes Beispiel dafür ist die Pendlerpauschale, die erst eingeführt wurde, dann Kürzungen unterlag, wieder abgeschafft und am Ende erneut eingeführt wurde. Daher kann es durchaus Sinn machen auf Buchhaltungs- oder Steuererklärungsprogramme zurückzugreifen oder direkt einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Letzteres ermöglicht es dann auch, den Abgabetermin der Steuererklärung zu verschieben.