Das Aktivgeschäft / Passivgeschäft macht den Geschäftsbereich von Banken aus und ist Arbeitsbereich vieler Bank-Mitarbeiter. In Hinblick auf die Bilanz der Bank unterteilen sich ihre Aktivitäten immer in eine Aktiv- und eine Passivseite, die zusammen das Aktiv-/Passivgeschäft eines Kreditinstitutes ausmachen. Gelder werden dabei erst im Passivgeschäft als Kapital beschafft und dann im Aktivgeschäft investiert. So vermehrt eine Bank ihre Geldmenge und schafft eine eigene Geldschöpfung.
Das Passivgeschäft ist dabei der Teil vom Aktiv-/Passivgeschäft, zu dem von der Bank aufgenommene Verbindlichkeiten und von ihr genutzte Einlagen zählen. Es lohnt sich für die Bank, sich selbst zu guten Konditionen Geld von anderen Kreditinstituten zu leihen, verbriefte Verbindlichkeiten einzugehen und Geld von den eigenen Kunden zur Verwaltung anzunehmen, um ihr Aktivgeschäft zu ermöglichen. In diesem Teil des Aktiv-/Passivgeschäfts nimmt sich die Bank Geld als Leihgabe, macht sozusagen Schulden und zahlt dafür selbst Zinsen aus. Banken haben durch das Passivgeschäft einen vergleichsweise sehr hohen Anteil an Fremdkapital, das bei ihnen angelegt ist und von ihnen verwaltet wird.
Nur durch dieses Passivgeschäft wird auch ein entsprechendes Aktivgeschäft der Banken als zweite Seite vom Aktiv-/Passivgeschäft möglich. Vor allem durch die Vergabe von Krediten entstehen Forderungen auf Seiten der Bank, die durch Zinsen Gewinne einbringen. Auf dieser Seite des Aktiv-/Passivgeschäfts verleiht die Bank Geld zu für sie günstigen Konditionen an ihre Kunden. Auch die Investition z.B. in Aktien gehört zum gewinnbringenden Aktivgeschäft der Bank.
Das gesamte Aktiv-/Passivgeschäft beruht auf täglichen, kurz-, mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten und Forderungen der Bank. Es ist daher in Hinblick auf das Aktiv-/Passivgeschäft wichtig, dass die Bank liquide bleibt und Mindestreservegrenzen im Passivgeschäft bzw. Verleihhöchstgrenzen im Aktivgeschäft beachtet.
Das Prinzip der Übereinstimmung der Fälligkeiten von Aktiv- und Passivgesetz in Hinblick auf Aktiv-/Passivgeschäfte besagt außerdem, dass grundsätzlich kurzfristige Passivgeschäfte für die Finanzierung von kurzfristigen Aktivgeschäften und langfristige Passivgeschäfte für langfristige Aktivgeschäfte genutzt werden sollten.