Nicht nur in Kreditinstituten, sondern auch in unternehmensinternen Abteilungen sind die Bankgeschäfte äußerst komplex. Bankbetriebswirte und Bankbetriebswirtinnen überwachen, planen und organisieren die Geschäftsaktivitäten einer Bank und übernehmen auf der unteren Führungsebene Aufgaben des Bank-Controlling, Rechnungswesens und des Personalmanagements.
Bankbetriebswirte, die für die gehobene Kundenbetreuung zuständig sind, beraten vor allem Geschäftskunden und vermögende Privatkunden, wenn es um Immobilienfinanzierung, andere Investitionen oder Umschuldungsprogramme geht. Die Betreuung und Pflege des bestehenden Kundenstamms ist hierbei ebenso wichtig wie die Akquise von neuen Kunden. Möchte ein Kunde einen Kredit aufnehmen, so ist es Aufgabe eines Bankbetriebswirts, das Risiko einer Kreditvergabe zu prüfen. Außerdem verwaltet er Depots und übernimmt Aufgaben im Auslandsgeschäft sowie im Devisen-, Edelmetall- oder Wertpapierhandel. Gegebenenfalls übernehmen Bankbetriebswirte auch eine leitende Funktion in einer Geschäftsstelle von Kreditinstituten.
Neben der Tätigkeit im Bankwesen können Bankbetriebswirte auch in internen Abteilungen eines Unternehmens tätig sein. Vor allem in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling und Personal planen, organisieren und kontrollieren die Betriebswirte Geschäftsprozesse. Sie führen auch hier Risikoanalysen durch, beurteilen Kosten- und Ertragsanalysen und übernehmen weitere kaufmännische Aufgaben. Da sich die Tätigkeit vor allem auf Positionen der unteren Führungsebene bezieht, können Bankbetriebswirte auch Aufgaben einer Teamleitungübernehmen.
Bankbetriebswirte finden vor allem bei Kreditinstituten wie Banken oder Sparkassen, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen Beschäftigung. Doch auch mit Finanzen beschäftigte interne Abteilungen von Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche, Unternehmensberatungen und Steuerberatungs- sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bieten Beschäftigungsmöglichkeiten.
Um als Bankbetriebswirtin arbeiten zu können, ist der Abschluss einer gleichnamigen beruflichen Weiterbildung erforderlich, die nicht gesetzlich, sondern durch interne Vorschriften des Lehrgangträgers geregelt ist. Wird sie in Teilzeit absolviert, nimmt sie je nach Anbieter bis zu einem Jahr in Anspruch. Um zur Weiterbildung zugelassen zu werden, wird in der Regel ein Abschluss der Weiterbildung zur Bankfachwirtin vorausgesetzt. Um wiederum diese antreten zu können, muss eine angehende Bankfachwirtin üblicherweise einen erfolgreichen Abschluss als Bankkauffrau vorlegen können. Je nach Bundesland ist es auch möglich, eine Weiterbildung zur Sparkassenbetriebswirtin anzutreten.
Neben der Weiterbildung kann auch ein betriebswirtschaftliches Studium berufsqualifizierend sein. Besonders ein Studienfach mit Schwerpunkt im Bereich Bank- und Finanzwesen, auch Banking and Finance genannt, wird gern gesehen. Wer eine Führungsposition erlangen möchte, sollte einen Masterabschluss in Erwägung ziehen. Absolventinnen der Weiterbildung zur Bankbetriebswirtin können ein anschließendes Studium außerdem als Aufstiegsweiterbildung nutzen.
Alle betriebswirtschaftlichen Studiengänge wurden im Zuge des Bologna-Prozesses von einem Diplom-Abschluss auf einen Bachelor- und Master-Abschluss umgestellt. Dennoch gibt es noch einige Diplom-Bankbetriebswirtinnen mit einem alten Hochschulabschluss.
Bankbetriebswirtinnen sind sicher im Umgang mit Zahlen und in der Lage, vorausschauend zu planen. Im Umgang mit Kunden sind sie serviceorientiert. Darüber hinaus zeichnen sie sich durch ein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und analytische Fähigkeiten aus.