Ein Leben ohne Apotheken, vor allem während Krankheitswellen, ist heutzutage undenkbar. Um die reibungslose Versorgung mit Medikamenten zu sichern, benötigt der Geschäftsinhaber für jede Filiale einen Filialleiter bzw. eine Filialleiterin der Apotheke, falls er die Leitung nicht selbst übernimmt. Die Filialleitung übernimmt zusätzlich zu den alltäglichen Pflichten von Apothekern und Apothekerinnen, zu denen vor allem die Ausgabe und der Verkauf von Medikamenten gehören, auch die Verantwortung für Betriebliches und das Personal. Dazu gehören in einer Apotheke unter anderem Pharmazeuten und Pharmazeutinnen, Pharmazeutisch-technische Angestellte (PTA) sowie Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA).
Der Arbeitsalltag einer Filialleiterin in einer Apotheke ist in die Tätigkeiten einer Apothekerin und die Aufgaben der Geschäftsleitung aufgeteilt. Zu den alltäglichen Pflichten gehört unter anderem die Ausgabe von Medikamenten, Diätwaren sowie Medizinprodukten und Pflegeprodukten. Außerdem berät sie Privatkunden und Angehörige medizinischer Berufe zur richtigen Einnahme, zur Wirkungsweise und zu den Risiken der verschriebenen Produkte. Apothekerinnen fertigen, entwickeln und prüfen auch selbst kleine Mengen von Arzneimitteln, geben mitunter Weiterbildungskurse an Universitäten und Hochschulen und sitzen teilweise in Arzneimittelkomitees der Krankenhäuser.
Als Vorsteherin der Apotheke koordiniert die Filialleitung zusätzlich die Lagerhaltung und das Bestellwesen, ermittelt unter anderem den Warenbedarf, überwacht die Lieferungen und ist für die Inventur verantwortlich. Die Filialleiterin der Apotheke ist auch für das Personal und dessen Anleitung zuständig, schreibt die Dienstpläne und unterstützt ihre Mitarbeiter bei den alltäglichen Aufgaben und der Kundenberatung. Auch betriebswirtschaftliche Aufgaben gehören zu den Pflichten einer Filialleiterin. Sie verwaltet beispielsweise das Budget, achtet darauf, dass dieses eingehalten wird, und schreibt die Betriebsrechnungen, mithilfe derer sie die Planung der geschäftlichen Aktivitäten vornimmt.
Der Filialleiter einer Apotheke leitet eine Betriebsstelle, arbeitet also im Einzelhandel. In diesem Bereich hat er die Möglichkeit, sich in einer öffentlichen Apotheke oder einer Krankenhausfiliale anstellen zu lassen. Darüber hinaus kann er sich selbstständig machen und eine eigene Apotheke leiten. Während sich der Filialleiter vor Ort in dem zu führenden Geschäft befindet, können die Einsatzgebiete von Apothekern auch die Pharmaindustrie, Prüfinstitute oder Krankenversicherungen sein.
Der Zugang zur Tätigkeit der Filialleitung einer Apotheke ist reglementiert. Um zum Beruf der Apothekerin zugelassen zu werden, sind ein mit Staatsexamen abgeschlossenes Studium im Bereich Pharmazie sowie ein zwölfmonatiges Praktikum notwendig. Zusätzlich benötigen alle Apothekerinnen eine Approbation, also eine staatliche Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde, oder eine Arbeitserlaubnis für diesen Beruf. Nach mehrjähriger Berufserfahrung ist es möglich, zur Filialleiterin einer Apotheke aufzusteigen. Der Geschäftsinhaber bestimmt diese nach entsprechenden Bewerbungsgesprächen schriftlich.
Der Schritt in die Selbstständigkeit und die Leitung einer eigenen Apotheke stellen für Filialleiterinnen eine Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung dar. Zudem bieten einige Arbeitgeber interne Fortbildungsmöglichkeiten an.
Da die Leitung einer Apothekenfiliale eine Führungsposition ist, sind gewisse Führungseigenschaften und Selbstbewusstsein eine Grundvoraussetzung für diesen Beruf. Aufgrund des anstrengenden Alltags in dieser Position sollte der Filialleiter einer Apotheke zudem belastbar und stressresistent sein. Auch soziale und fachliche Kompetenzen sowie Empathie und Kommunikationsfähigkeit sind Eigenschaften, die ein Filialleiter mitbringen sollte.