Auf der Straße und besonders auf Autobahnen sieht man hin und wieder einen Großtransport oder Schwertransport. Diese sind häufig zu breit oder zu lang, sodass sie nicht den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Begleitfahrer und Begleitfahrerinnen folgen dem Schwertransporter, sichern diesen ab und weisen oftmals durch Leuchtsignale, die am Begleitfahrzeug angebracht sind, auf das übergroße Fahrzeug hin.
Je nach Klasse des Begleitfahrzeuges finden auch die Bezeichnungen BF-3-Fahrer oder BF-2-Fahrerin Verwendung. Ähnliche Berufe sind LKW-Fahrer und Fahrerin für Schwertransport.
Die Aufgaben eines Begleitfahrers bestehen im Wesentlichen darin, einen Großtransport, einen Schwertransport oder einen Langtransport zu begleiten und somit zu gewährleisten, dass dieser weder Sachschäden noch Personenschäden in Form von Verkehrsunfällen verursacht. Autofahren ist daher die Haupttätigkeit des Begleitfahrers. Das Begleitfahrzeug ist oftmals ein Kastenfahrzeug mit Lichtsignalen und fährt entweder vorweg oder folgt dem Schwertransport.
Damit alles reibungslos gelingt, steht der Begleitfahrer per Funk mit dem LKW-Fahrer in Kontakt. Per Fernbedienung hat er zum Teil auch Kontrolle über den Sattelauflieger bzw. Sattelanhänger. Sind Hindernisse im Weg, müssen diese nach Möglichkeit beseitigt werden. Teilweise kann der Begleitfahrer auch bei kleineren Montagen oder Reparaturen helfen.
Da diese besonderen Transporte nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt sind, ist es auch Aufgabe des Begleitfahrers, diese einzuhalten. Für unterschiedliche Größen und Längen gelten dabei verschiedene Sperrzeiten. Häufig werden diese Transporte daher in der Nacht durchgeführt.
Zu den Arbeitgebern von Begleitfahrerinnen zählen Transportunternehmen und Logistikunternehmen. Einige dieser Unternehmen sind auf Großraumtransportbegleitung und Schwertransportbegleitung spezialisiert, weshalb sie zur Schwertransportlogistik gehören.
Zunächst wird keine Berufsausbildung benötigt, um als Begleitfahrerin arbeiten zu können. Da allerdings ein spezielles Begleitfahrzeug bedient und gefahren werden muss, ist ein Führerschein der Klasse B oder besser noch CE mit entsprechender Fahrpraxis vorzuweisen. Wer über Erfahrung als Berufskraftfahrerin verfügt, kann sich besser in die Lage des LKW-Fahrers hineinversetzen und hat damit häufig einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern. Um das Begleitfahrzeug fahren zu dürfen, muss außerdem ein entsprechender Kurs abgeschlossen werden. Dies kann beispielsweise ein BF-3-Kurs sein. Die Kosten dafür können vom Arbeitgeber übernommen werden.
Als Weiterbildung empfiehlt sich eine Berufsausbildung zur Berufskraftfahrerin oder zur Baugeräteführerin. Auch eine Berufsausbildung zur Busfahrerin ist durch die Fahrertätigkeit eine denkbare Option.
Anschließend ist eine Meisterweiterbildung für Kraftverkehr möglich. Empfehlenswert ist auch eine Technikerweiterbildung im Bereich Verkehrstechnik. Auch ein Studium der Fahrzeugtechnik oder des Logistik und Supply-Chain-Managements sind mögliche Weiterbildungsoptionen.
Der Begleitfahrer ist ein routinierter Autofahrer. Er hat die Straße im Blick und handelt vorausschauend. Somit erkennt er Probleme oder Gefahren frühzeitig und kann den LKW-Fahrer informieren oder warnen. Um Missverständnisse in der Kommunikation zwischen LKW-Fahrer und Begleitfahrer zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der Begleitfahrer über gute Deutschkenntnisse verfügt. Durch häufige Transporteinsätze in der Nacht und zu Arbeitszeiten, bei denen die Autobahnen erfahrungsgemäß weniger stark befahren werden, sollten Begleitfahrer bereit sein, zu arbeitsunüblichen Zeiten zu arbeiten. Müssen Hindernisse entfernt werden, kann es vorkommen, dass der Begleitfahrer körperlich tätig wird. Auch sein handwerkliches Geschick kann von Bedeutung sein, wenn kleine Reparaturarbeiten anfallen. Bei längeren Einsätzen können Begleitfahrer mehrere Tage unterwegs sein. Reisebereitschaft wird daher oftmals vorausgesetzt.