Da die Gesundheit des Personals in einem Unternehmen äußerst wichtig ist, ist jedes Unternehmen verpflichtet, sich von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin unterstützen zu lassen. Betriebsärzte und Betriebsärztinnen (auch Fachärzte bzw. Fachärztinnen für Arbeitsmedizin genannt) betreuen die Belegschaft medizinisch und beraten den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in den Bereichen Arbeitsschutz, Unfallverhütung und medizinischer Gesundheitsschutz.
Die Bereiche Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz zählen zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Daher ist dieser dazu verpflichtet, mit einem Betriebsarzt zusammenzuarbeiten. Ein Betriebsarzt kann ein im Unternehmen angestellter Arzt sein, er kann aber auch als externer Arzt ins Unternehmen kommen.
Eine Hauptaufgabe des Betriebsarztes ist die Beratung des Arbeitgebers. Er hilf dabei, Arbeitsplätze zu planen, einzurichten oder umzubauen. Er beurteilt zudem die Arbeitsbedingungen, die die Belegschaft vorfindet. Hierfür erstellt er Lärm-, Gefahrstoff-, Beleuchtungs- und Klimamessungen, auf deren Grundlage der Betriebsarzt Gefährdungsbeurteilungen erstellt.
Fachärzte für Arbeitsmedizin betreuen zudem die Mitarbeiter. Sie beurteilen durch Tauglichkeitsuntersuchungen, ob ein Arbeitnehmer gesund genug für seine Aufgaben ist und führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch. Ergeben diese Untersuchungen, dass ein Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechseln sollte, erarbeiten die Betriebsärzte entsprechende Vorschläge. Einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen zudem besonderen Schutz. Deshalb betreuen Betriebsärzte insbesondere Auszubildende, Schwangere, ältere Mitarbeiter und Arbeitnehmer mit Behinderungen oder Vorerkrankungen. Hier stellen sie sicher, dass diese am Arbeitsplatz keiner Gefährdung ausgesetzt sind. Kehrt ein Mitarbeiter nach längerer Krankheit in den Betrieb zurück, begleiten und überwachen Fachärzte für Arbeitsmedizin die Wiedereingliederung.
Im Rahmen der staatlichen Gewerbeaufsicht besichtigt bzw. begeht ein Betriebsarzt Betriebe und kontrolliert die Arbeitsschutzmaßnahmen. Außerdem kann er Stellungnahmen in Berufskrankheitsverfahren erstellen. Fachärzte für Arbeitsmedizin können darüber hinaus in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre tätig sein.
Betriebsärzte arbeiten entweder angestellt oder selbstständig in Facharztpraxen. Große Unternehmen und Konzerne beschäftigen auch eigene Betriebsärzte, so dass diese ebenfalls mögliche Arbeitgeber darstellen. Darüber hinaus bieten folgende Einrichtungen Beschäftigungsmöglichkeiten:
Um als Betriebsärztin tätig werden zu können, wird die Anerkennung als Fachärztin durch die zuständige Landesärztekammer benötigt. Hierfür muss die berufliche Weiterbildung zur Fachärztin für Arbeitsmedizininklusive der Facharztprüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Die Weiterbildung wird an Universitäts- oder Hochschulkliniken und in Praxen von niedergelassenen Ärzten absolviert und dauert in der Regel fünf Jahre. Um zur Weiterbildung zugelassen zu werden, benötigt eine angehende Betriebsärztin die Approbation als Ärztin, also die Erlaubnis, den ärztlichen Beruf ausführen zu dürfen.
Eine Betriebsärztin, die eine gehobene Position in einer Klinik oder in der Privatwirtschaft erreichen möchte oder eine wissenschaftliche Karriere anstrebt, benötigt in der Regel eine Promotion. Für eine Tätigkeit als Chefärztin oder Professorin ist gegebenenfalls auch eine Habilitation notwendig.
Betriebsärztinnen müssen Lernbereitschaft zeigen, da sie verpflichtet sind, sich regelmäßig in ihrem Fachgebiet weiterzubilden. Sie sind außerdem verantwortungsbewusst und sorgfältig. Schwierigen Schicksalsschlägen begegnen sie mit professioneller Distanz und psychischer Belastbarkeit. Auf ihre Patienten gehen sie dennoch empathisch ein.