Ein Chefarzt bzw. eine Chefärztin hat eine leitende Position in Krankenhäusern oder Kliniken und hin und wieder auch in anderen medizinischen Einrichtungen wie Sanatorien oder Laboren inne. In einigen Bundesländern ist die offizielle Bezeichnung Leitender Arzt bzw. Leitende Ärztin, in Sachen Verantwortung und Aufgabenbereich unterscheiden sich die beiden Berufsbezeichnungen aber nicht.
In der Regel steht der Chefarzt einem medizinisch abgrenzbaren Teilbereich, z. B. einer Abteilung vor und trägt dort die Verantwortung für medizinische und strukturelle Abläufe. Als ausgebildeter Facharzt des jeweiligen Bereichs führt er die Oberärzte, Fachärzte und Assistenzärzte und ist mitunter auch für weiteres Personal, wie z. B. Psychologen, Ergo- und Physiotherapeuten sowie Sozialarbeiter zuständig. Zudem ist er für die finanzielle Bilanz seines Bereichs verantwortlich.
Neben der Überwachung der ihm unterstellten Oberärzte kümmert er sich gemeinsam mit diesen um die Assistenzärzte der Abteilung, die sogenannten Ärzte in Weiterbildung. Dabei geht es nicht nur um Kontrolle, sondern auch um Anleitung und Wissensvermittlung, so dass der medizinische Nachwuchs von der langjährigen Erfahrung der Vorgesetzten profitieren kann. So folgt dem Chefarzt bei seiner Visite ein ganzer Schwarm an Medizinern. Bei dieser Chefarztvisite geht es primär darum, dass der Chefarzt die anderen Ärzte auf Basis der bisherigen Diagnostik und Behandlung zu zukünftigen Therapiemöglichkeiten und zum weiteren Vorgehen berät.
Besonders in kleineren Kliniken sind auch Chefärzte Teil des Teams, das den sogenannten Hintergrunddienst leistet. Dieses Team steht nachts und an Wochenenden dem ärztlichen Bereitschaftsdienst beratend und unterstützend zur Seite.
Oft hat einer der Chefärzte eines Krankenhauses zusätzlich den Posten des Ärztlichen Direktors inne, der Teil der Betriebsleitung ist und dort die Verantwortung für die medizinischen und ärztlichen Belange trägt. Da diese Aufgabe eine zusätzliche Belastung darstellt und damit einhergehend weniger Kapazitäten für die eigentlichen Aufgaben bleiben, kann dieses Amt auch unter den Chefärzten rotieren.
Durch individuell verhandelte Arbeitsverträge haben viele Chefärzte die Erlaubnis, Privatpatienten im Krankenhaus zu behandeln und diese Leistungen privat, also nicht über eine gesetzliche Krankenkasse, abzurechnen. Zum Ausgleich erhält das Krankenhaus einen definierten Anteil aus diesen Einnahmen, verdient also mit. Dazu bekommt der Chefarzt weitreichende Freiheiten bei der Arbeitseinteilung.
Bis zur Position des Chefarztes ist es ein weiter Weg. Nach dem Abitur folgt zwingend ein Studium der Medizin, das nach mindestens sechs Jahren mit dem Staatsexamen abgeschlossen wird. Anschließend folgen die Approbation und eine Tätigkeit als Assistenzarzt in einem Krankenhaus. Als Arzt in Weiterbildung (AiW) macht man dann die Facharztweiterbildung, die in der Regel weitere fünf bis sechs Jahre dauert. Nur die besten werden anschließend im Laufe der Jahre, insofern sie sich nicht mit einer eigenen Praxis selbständig machen, Oberarzt und möglicherweise irgendwann auch Chefarzt. Wer diese Position an einer Universitätsklinik übernehmen möchte, muss übrigens habilitiert haben, also den Titel eines Professors tragen dürfen.