Ein Demenzbetreuer bzw. eine Demenzbetreuerin ist für die Betreuung von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen zuständig. Je nach erworbener Qualifikation werden sie auch als Fachbegleiter bzw. Fachbegleiterin oder Fachbetreuer bzw. Fachbetreuerin für Menschen mit Demenz bezeichnet.
Im Allgemeinen helfen Demenzbetreuerinnen den Betroffenen bei der Verrichtung des täglichen Lebens, assistieren ihnen im Alltag und begleiten sie im Umgang mit der neuen Lebenssituation. Allerdings hängen die Aufgaben von Demenzbetreuern auch stark von ihrer Anstellungsart ab und werden meistens individuell nach den Bedürfnissen des Patienten geregelt. Da demenzkranke Menschen je nach dem Stadium ihrer Erkrankung ganz unterschiedliche Einschränkungen erfahren, müssen sie auch unterschiedlich betreut werden.
In den Fällen, in denen sich die Krankheit erst im Anfangsstadium befindet, ist die Demenzbetreuerin lediglich als Unterstützerin tätig und leistet in erster Linie einen sozialen Dienst. In diesem Fall steht sie dem Patienten sowie den Angehörigen als Ansprechpartnerin beratend zur Seite und bietet Ratschläge an. Auch kann sie bereits aktiv auf den Patienten wirken, indem sie ihn zu persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernden Freizeit- und Gruppenaktivitäten anregt.
Ist die Demenz bereits weiter fortgeschritten, kann es sein, dass der Demenzbetreuer den Betroffenen nicht nur in seinem Alltag begleitet und unterstützt, sondern auch verschiedene hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie beispielweise kochen oder waschen vollständig für ihn übernehmen muss. In diesem Stadium sind die Demenzbetreuer vor allem dafür zuständig, die zu betreuenden Personen so lange und so gut wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Sie müssen die Isolation so gut es geht verhindern und durch Ausflüge und Besuche bei anderen Menschen den Kontakt zur Außenwelt wahren.
Demenzbetreuer arbeiten sowohl in Tagesstätten für Senioren als auch in Pflegeeinrichtungen für alte Menschen. Außerdem sind sie auch in ambulanten Diensten tätig oder werden von Privatpersonen eingestellt, um demenzkranke Menschen auch zu Hause fachgerecht versorgen und betreuen zu können.
Die Betreuung von demenzkranken Personen erfordert eine Ausbildung zur Betreuungskraft bzw. zum Alltagsbegleiter. Diese Ausbildung ist durch interne Vorschriften der Lehrträger geregelt, weshalb die Zugangsvoraussetzungen, die Dauer der Ausbildung sowie die Abschlussbezeichnung variieren können. Weiterhin ist es ebenfalls möglich eine Ausbildung zur Krankenschwester bzw. zum Krankenpfleger, zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin oder in einem ähnlichen Berufsfeld zu absolvieren, um dann eine Fortbildung im Bereich Demenzbetreuung abzuschließen.