Einrichtungsberater bzw. Einrichtungsberaterinnen beraten ihre Kunden über mögliche Einrichtungsgegnstände wie Möbel, Textilien oder Dekorationen. Zudem stellen sie für ihre Kunden eine rechtzeitige Lieferung und Montage der bestellen Einrichtungsgegenstände sicher.
Mit entsprechender Weiterbildung führen sie ebenfalls die Berufsbezeichnung Einrichtungsfachberater bzw. Einrichtungsfachberaterin.
Ist man freiberuflich als Einrichtungsberater bzw. Einrichtungsberaterin tätig, berät man Kunden und Kundinnen bezüglich ihrer Inneneinrichtung. Zu Beginn werden Gespräche geführt, die die Vorstellungen des Kunden verdeutlichen. Anhand dieser Vorstellungen und der Beschaffenheit des Raums fertigt der Einrichtungsberater dann Planungen in 2D und 3D an und bespricht die Darstellungen der möglichen Einrichtungsvarianten mit dem Kunden. Dabei werden bereits Farben, Möbel, Ausrichtungen und Stile vorgeschlagen. Hat der Kunde Änderungswünsche, werden diese zunächst notiert und dann umgesetzt. Erst wenn die Entwürfe bewilligt sind, kann der Einrichtungsberater bzw. die Einrichtungsberaterin beginnen, das Konzept umzusetzen. Dazu werden zunächst Kalkulationen aufgestellt, um Dienstleister und Werkstoffe mit einem möglichst guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Anschließend werden entsprechende Dienstleister engagiert und mitunter nehmen Einrichtungsberater bei entsprechender Fähigkeit auch selbst Arbeiten vor. Während der Arbeiten achten sie darauf, dass alles gemäß dem Konzept umgesetzt wird und entsprechende Möbel gekauft und aufgestellt werden. Sind größere Umbauten notwendig, arbeitet man mit Architekten zusammen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der fertige Raum dem Kunden übergeben.
Als selbstständiger Einrichtungsberater muss man sich auch mit der Akquise von Kunden beschäftigen sowie Abrechnungen eigenständig vornehmen. Auch Buchhaltung und Steuererklärung werden unter Umständen selbst erledigt – spätestens hier kommt einem das möglicherweise vorhandene kaufmännische Wissen aus der Ausbildung zugute.
Hat man sich also qualifiziert, kann man z. B. im Einzelhandel für Möbelhäuser oder Teppichfachgeschäfte arbeiten und sich dort um die Gestaltung der Ausstellungsflächen und Schaufenster kümmern. Aber auch die Selbstständigkeit ist eine Möglichkeit.
Auch wenn die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, sich also jeder so nennen darf, sollte, wer als Einrichtungsberater bzw. Einrichtungsberaterin arbeiten möchte, zunächst eine Ausbildung oder Lehre machen, die auf die zukünftige Tätigkeit vorbereitet. Da bieten sich zum einen eher kreativ-handwerklich ausgerichtete Lehrberufe wie Raumausstatter oder Tischler an, zum anderen können sich aber auch kaufmännische Ausbildungsberufe wie Einzelhandelskauffrau bzw. Einzelhandelskaufmann oder Kauffrau bzw. Kaufmann für Groß- und Außenhandel als sinnvoll erweisen. Schließlich ist als Einrichtungsberater auch kaufmännisches Know-how gefragt – besonders wenn man sich selbständig machen möchte. Auch ein Studium der Innenarchitektur oder im Fachbereich Design kann eine gute Basis für diese Tätigkeit sein.
Es existiert zwar keine direkte Ausbildung für diesen Beruf, doch Weiterbildungen zum Einrichtungsfachberater können auf diese Tätigkeit vorbereiten. Wer allerdings zuvor keine Ausbildung absolviert hat, dem wird einiges an Wissen und Erfahrung fehlen.