Die Weiterbildung zur geprüften Fachwirtin bzw. zum geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen qualifiziert zur Organisation und Steuerung von Geschäftsprozessen in gesundheitlichen und sozialen Institutionen. Qualitätssichernde Maßnahmen, Personalaufgaben und Tätigkeiten im Marketing sind Teil des vielfältigen Berufes.
Die Aufgaben einer Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen sind facettenreich. Sie ist maßgeblich dafür verantwortlich, Strategien für eine nachhaltige Unternehmensführung zu entwickeln und durchzusetzen. In diesem Rahmen werden Arbeits- und Kommunikationsprozesse optimiert, Maßnahmen des Qualitätsmanagements implementiert und Projekte sowie weitere betriebliche Prozesse geplant, organisiert und kontrolliert. Die Fachwirtin stellt die dabei erlangten Steuerungs- und Kontrollinformationen für die Geschäftsführung bereit.
Weitere wichtige Aufgaben eines Fachwirts im Gesundheits- und Sozialwesen betreffen die Kostenstrukturen eines Unternehmens. So ist er dafür zuständig, Finanzierungspläne für Investitionsvorhaben zu erarbeiten oder Kostenrechnungen zu erstellen. Neben der Betreuung interner Prozesse kann eine Fachwirtin in gesundheitlichen und sozialen Institutionen auch für Personalfragen zuständig sein. In diesem Fall stellt sie die erfolgreiche Zusammenarbeit im Team sicher, führt bestehendes Personal und betreut Aus- und Weiterbildungen. Darüber hinaus kann sie mit der Personalakquise sowie mit der Beurteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betraut werden.
Neben den Tätigkeiten im Bereich der Personalwirtschaft führen Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen Marktanalysen durch, formulieren daraus Marketingziele und entwickeln schließlich Konzepte, um diese umzusetzen. Darüber hinaus gehören die Öffentlichkeitsarbeit, die Betreuung und Akquise von Kooperationspartnern sowie die Durchführung und Kontrolle von Sponsoring und Fundraising Maßnahmen zu den Aufgaben im Bereich des Sozial- und Gesundheitsmarketings.
Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen finden Anstellungen in sämtlichen Institutionen, Organisationen und Verbänden dieses Bereiches. Dazu zählen Krankenhäuser sowie Reha- und Kureinrichtungen, Krankentransport- und Rettungsdienste und ambulante soziale Dienste wie Beratungsstellen auf den Gebieten des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Bildung und Kultur. Darüber hinaus kommen Jugend-, Pflege-, Alten- und Behindertenwohnheime als mögliche Arbeitsplätze in Frage.
Die kaufmännische Weiterbildung zur Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen ist bundesweit einheitlich geregelt und kann ohne verpflichtenden Lehrgang absolviert werden. Zur Prüfung zugelassen werden berufserfahrene Absolventinnen einer vorangegangen kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen. Auch ein einschlägiges Hochschulstudium in Kombination mit relevanter Berufserfahrung oder mindestens fünf Jahre fachlich relevante Praxiserfahrung können zur Weiterbildung qualifizieren.
Darüber hinaus ist der Zugang zur Tätigkeit als Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen auch mit dem Abschluss folgender Weiterbildungen möglich:
Für die Tätigkeit als Fachwirt in einem sozialen und gesundheitlichen Umfeld wird ein Interesse an kaufmännischen, organisatorischen, verwaltenden und sozial-beratenden Aufgaben vorausgesetzt. Da dem Fachwirt viele essentielle Aufgaben eines Unternehmens anvertraut werden, sollte dieser verantwortungsbewusst, flexibel und kommunikativ gegenüber Kunden, Sponsoren und Mitarbeitenden sein. Dies setzt ebenfalls ein gewisses sprachliches Geschick voraus, besonders in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit. Da der Fachwirt ggf. auch Personalverantwortung übernimmt, sind zudem Führungsfähigkeiten und pädagogisches Geschick gegenüber Angestellten gefragt. Nicht zuletzt benötigt ein Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen eine Affinität zu Zahlen, um Finanzpläne und Kostenstrukturen erarbeiten zu können.