Betriebswirte und Betriebswirtinnen im Sozialwesen, teilweise auch als Sozialmanager oder Sozialmanagerinnen bezeichnet, nehmen organisatorische und kaufmännische Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen wahr. Zudem sind sie mit Aufgaben aus dem Finanzwesen und Rechnungswesen, dem Marketing und dem Fundraising betraut und assistieren der Geschäftsleitung bei der Entscheidungsfindung, indem sie Analysen durchführen und Berichte verfassen.
Angrenzende Berufe sind beispielsweise Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen, Sozialarbeiterin und Sozialwirt.
Betriebswirte im Sozialwesen kümmern sich in sozialen Einrichtungen vor allem um deren Steuerung und Aufbau und organisieren interne Abläufe. Dabei berücksichtigen sie stets die soziale Zielsetzung der Einrichtung.
Der Arbeitsalltag eines Betriebswirts im Sozialwesen besteht unter anderem darin, die Geschäftsleitung einer sozialen Einrichtung zu beraten. Dazu führt er beispielsweise Finanzanalysen sowie Investitionsanalysen durch und fertigt Berichte an. Auch die Erstellung von Dienstplänen und Organisationsplänen sowie die Ermittlung des Personalbedarfs und Personaleinsatzes gehören zu seinen Aufgaben. Im Bereich des Finanzwesens und Rechnungswesens prüft er Buchungsvorgänge und führt Kostenrechnungen sowie Leistungsrechnungen durch. Im Marketing ist er für die Planung von Werbemaßnahmen sowie für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig und führt Marktanalysen durch. Im Bereich des Fundraisings nimmt der Betriebswirt im Sozialwesen Kontakt zu potenziellen Sponsoren der sozialen Einrichtung auf.
Betriebswirte im Sozialwesen finden vor allem im Sozialwesen und Gesundheitswesen eine Anstellung. Unter anderem arbeiten sie in Jugendwohnheimen, in Altenwohnheimen, in Wohlfahrtsverbänden und bei sozialen Beratungsstellen sowie in Krankenhäusern und im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Auch Sozialversicherungen haben Bedarf an Betriebswirten im Sozialwesen. Außerdem können sich Betriebswirte im Sozialwesen selbstständig machen und entweder als Berater tätig sein oder eine private soziale Dienstleistungseinrichtung leiten.
Die Voraussetzung, um als Betriebswirtin im Sozialwesen arbeiten zu können, ist üblicherweise eine gleichnamige Weiterbildung. Deren Dauer ist abhängig vom jeweiligen Bildungsträger und davon, ob die Weiterbildung in Vollzeit oder Teilzeit absolviert wird. Unter anderem vermittelt die Weiterbildung die folgenden Inhalte:
Um zu dieser Weiterbildung zugelassen zu werden, ist in den meisten Fällen eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen oder Sozialwesen mit einigen Jahren Berufspraxis erforderlich, beispielsweise zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zur Erzieherin.
Wer nach der abgeschlossenen Weiterbildung zur Betriebswirtin im Sozialwesen seine Karrierechancen verbessern möchte, kann dies durch ein Bachelorstudium erreichen, unter anderem in folgenden Studiengängen:
Betriebswirtinnen im Sozialwesen, die ihr berufliches Wissen in einzelnen Bereichen erweitern, auffrischen oder vertiefen möchten, haben die Möglichkeit, an Anpassungsweiterbildungen teilzunehmen. Diese werden unter anderem in folgenden Themenbereichen angeboten:
Darüber hinaus haben Betriebswirtinnen im Sozialwesen die Möglichkeit, sich als freiberufliche Beraterinnen selbstständig zu machen oder als Selbstständige eine private soziale Dienstleistungseinrichtung zu leiten.
Betriebswirtinnen im Sozialwesen sollten Organisationstalent und Sorgfalt mitbringen, um Arbeitsabläufe zu planen und zu kontrollieren. Für die Anleitung von Mitarbeitern benötigen sie sowohl Durchsetzungsvermögen als auch Sozialkompetenz und Teamfähigkeit. Im Bereich der Kundenberatung helfen ihnen Serviceorientierung und Kommunikationsstärke.