Der Beruf Verwaltungsfachwirt bzw. Verwaltungsfachwirtin kann im öffentlichen Dienst als das Pendant zum handwerklichen Meistertitel angesehen werden und bezeichnet Fachleute für Verwaltungsaufgaben, die sich durch einen Lehrgang weitergebildet haben. Verwaltungsfachwirte und Verwaltungsfachwirtinnen nehmen im Normalfall als Angestellte des öffentlichen Dienstes Führungspositionen in Verwaltungen ein und verantworten je nach Abteilung alle möglichen Verwaltungsarbeiten.
Der Beruf kann auf den ersten Blick leicht mit Verwaltungsfachangestellten oder Verwaltungswirten bzw. Verwaltungswirtinnen verwechselt werden, weist aber doch einige deutliche Unterschiede auf. Diese bestehen vor allem in der Verantwortung, die in den verschiedenen Positionen übernommen wird, und dem Bildungsweg.
Verwaltungsfachwirtinnen können in Verwaltungen ein vielfältiges Aufgabenfeld übernehmen, das sich von wirtschaftlichen Aufgaben über Rechtliches bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit erstreckt.
Im betriebswirtschaftlichen Bereich einer Verwaltung stellen sie Wirtschaftspläne auf oder kümmern sich um die Haushaltskasse oder die Betriebskasse.
Weitere mögliche Aufgaben liegen im Personalwesen, wo sich Verwaltungsfachwirtinnen in erster Linie um die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern. Dazu gehören beispielsweise Beurteilungen, Personalgespräche, Beförderungen oder Versetzungen sowie Besoldungsangelegenheiten.
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit stehen Verwaltungsfachwirtinnen stellvertretend für die Kommune oder Stadt, in der sie beschäftigt sind, und treten beispielsweise bei Bürgerversammlungen auf oder verfassen Stellungnahmen. Außerdem bearbeiten sie in diesem Bereich Bauanträge oder sind für die Klärung strittiger Grundstücksfragen verantwortlich.
Bei Verwaltungsfachwirten liegt der Arbeitsplatz auf der Hand: Meist arbeiten sie als Angestellte des öffentlichen Dienstes in verschiedenen Abteilungen der öffentlichen Verwaltung einer Stadt oder Kommune oder in EU-Behördenstellen.
Andere Arbeitsmöglichkeiten bieten sich in anderen Institutionen wie etwa kirchlich-religiösen Verbänden, Berufsverbänden oder Hochschulen und Universitäten.
Verwaltungsfachwirte nehmen bei allen Anstellungsmöglichkeiten Führungspositionen ein.
Der Titel Verwaltungsfachwirtin ist der nächsthöhere Schritt auf der Karriereleiter nach einer Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und wird durch eine entsprechende Weiterbildung erlangt. Als Voraussetzung ist zunächst einmal einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren unabdingbar, bevor sich Interessierte für eine Weiterbildung bewerben können. Weiter ist es notwendig, dass die Interessierten an fachtheoretischen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, die die jeweilige Dienststelle im Lehrplan vorgibt.
Zusätzlich dazu werden für diese Weiterbildung je nach Bundesland und Weiterbildungsanbieter Kosten in Höhe von 6.000 bis 10.000 Euro fällig, die aber oft der Arbeitgeber übernimmt.
Die Weiterbildung besteht immer aus einer Vielzahl von juristischen Themen, die auf kommunaler oder städtischer Ebene regelmäßig Anwendung finden. Dazu gehören vor allem Themen wie:
Daneben werden auch wirtschaftliche Themen vermittelt wie beispielsweise öffentliches Finanzwesen oder allgemeine Wirtschaftslehre. Außerdem gehören zu den Inhalten der Weiterbildung auch Themenbereiche wie Personalmanagement sowie Workshops zu Sozial- und Kommunikationskompetenzen.
Die bis zu drei Jahre dauernde Weiterbildung wird für gewöhnlich mittels einer Fernlehre oder einer Abendschule bzw. Wochenendschule durchgeführt und berufsbegleitend absolviert
Für angehende Verwaltungsfachwirte ist ein ausgeprägtes Interesse an Themen wie Recht und Öffentlichkeitsarbeit zwingend notwendig. Weiter müssen Verwaltungsfachwirte Führungsqualitäten und eine gewisse Durchsetzungsfähigkeit sowie Charisma mitbringen, die für öffentliche Vertreter der Verwaltung und Führungspositionen unabdingbar ist.