Ein Kantor bzw. eine Kantorin wird heute häufig Kirchenmusiker bzw. Kirchenmusikerin genannt. Wie diese Berufsbezeichnung schon vermuten lässt, sind Kirchenmusiker für die Musik in einer Kirche verantwortlich. Sie singen, spielen verschiedene Instrumente oder üben mit Kirchenchören. Kantoren und Kantorinnen gibt es hauptsächlich in christlichen Glaubensgemeinden. In jüdischen Glaubensgemeinden haben sie eher die Funktion des Vorbeters.
Innerhalb ihres beruflichen Alltags arbeiten sie häufig mit dem Pfarrer und dem Küster zusammen.
Zu den Aufgaben eines Kirchenmusikers gehören alle musikalischen Tätigkeiten innerhalb der Kirchengemeinde. Dazu zählt das Vorsingen bei Gottesdiensten. Dies gibt anderen Kirchenbesuchern Orientierung, sodass es ihnen leichter fällt, mitzusingen. Häufig spielen Kantoren gleichzeitig die Orgel. Die Orgel ist das bekannteste Kircheninstrument, aber ein Kirchenmusiker muss sich nicht darauf beschränken. Kantoren leiten außerdem oftmals verschiedene Kirchenchöre. Sie komponieren mitunter auch selbst neue Musik und Aufführungen für die Kirche.
Bei kirchlichen Trauungen ist auch der Kantor anwesend. Er unterstützt und untermalt die Trauung musikalisch. Da Hochzeiten und Gottesdienste häufig an Wochenenden stattfinden, gehören unregelmäßige Arbeitszeiten zum Berufsbild.
Einen Großteil seiner Arbeitszeit verbringt der Kantor mit dem Üben der Instrumente und dem Lernen neuer Musikstücke. Kantoren können außerdem Musikunterricht erteilen.
Da Kantorinnen Kirchenmusikerinnen sind, arbeiten sie zum Großteil in Kirchen, Kapellen oder anderen vorwiegend christlichen aber auch jüdischen Glaubenseinrichtungen. Kirchenmusikerinnen sind ausgebildete oder sogar studierte Musikerinnen. Es ist daher auch denkbar, dass sie bei Musikschulen, Musikhochschulen oder Volkshochschulen angestellt sind. Zum Teil arbeiten sie auch bei Rundfunk- und Fernsehanstalten. Als studierte Musikerinnen finden sie auch Anstellungen in der Wissenschaft.
Der Beruf der Kirchenmusikerin unterteilt sich in verschiedene Grade. Eine sogenannte C-Stelle darf man mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Kirchenmusikerin besetzen. Diese dauert in der Regel zwei Jahre und findet an einer Berufsfachschule statt. Vorausgesetzt wird ein Hauptschulabschluss. Eine Ausbildungsvergütung wird in der Regel nicht gezahlt.
Eine B-Stelle darf von einer Kantorin nur besetzt werden, wenn diese mindestens einen Bachelorabschluss in Musik nachweisen kann. Eine A-Stelle hingegen darf nur von einer Kirchenmusikerin mit Masterabschluss besetzt werden. Der Abschluss eines Musikstudiums wird daher empfohlen.
Nach dem Masterstudium kann sich für einige Absolventinnen eine Promotion im Fach Musik bzw. Kirchenmusik anbieten. Diese eröffnet weitere Möglichkeiten in der Wissenschaft, da die Kirche für Kantorinnen nicht sehr viele weitere Karrieremöglichkeiten bietet.
Als Musiker müssen Kantoren besonders gut singen können und sie sollten insbesondere die Orgel, aber bestenfalls auch weitere Instrumente beherrschen. Sie sind sehr musikalisch, kennen verschiedene Tonstufen und können Noten lesen. Ihre Vorführfähigkeiten helfen ihnen bei Auftritten und beim Unterrichten von Schülern und Kirchenchören.
Da ein Kantor häufig ganz unterschiedliche Chöre leitet, benötigt er auch ausgeprägte Sozialkompetenzen, um mit den verschiedenen Menschen alters- und niveauentsprechend umgehen zu können. Kantoren haben außerdem viel Geduld, da das Lernen von Instrumenten zeitintensiv ist. Als Teil einer Glaubensgemeinde hat der Kantor auch umfangreiches theologisches Wissen.